Full text : Kritische Geschichte der Nationalökonomie und des Socialismus

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blissements.  Dieser  sogenannte  Normalarbeitstag,  zu  dem  man
sich  in  Europa  in  einem  allzu  bescheidenen  Stufengange,  etwa
von  der  Englischen  Zehnstundenarbeit  ausgehend,  erheben  will,
hat  einen  ähnlichen  Sinn,  wie  wenn  man  in  einem  eigentlichen
Sklavereisystem  die  souveräne  Machtübung  der  Herren  durch
allgemeine  Staatsgesetzgobung  einschränkt.  Von  zweiter  und
dritter  Ordnung  und  blosse  Milderungen  der  Eabriksklaverei
  sind  die  Beschränkungen  und  Regelungen  der  Kinderund
  Frauenarbeit.  Diese  polizeilichen  Kleinigkeiten  haben  mit
dem  eigentlichen  Socialismus  sowenig  zu  schafien,  dass  von
diesen  Abfällen  der  Englischen  Fabrikgesetzgebung  auch  alle
rückläufigen,  nur  nicht  grade  aus  betheiligten  Fabricanten  bestehenden ­
  Elemente,  Parteien  und  doctrinaron  Gruppen  zu
zehren  pflegen.  Auch  die  socialdemokratischo  Steuerpolitiic,
die  sich  auf  möglichste  Entfernung  der  indirecten  und  überhaupt ­
  der  gewöhnlichsten  Consumtionssteuern  sowie  auf  die
Durchsetzung  entschieden  progi-essiver  Einkommensteuern  richtet, ­
  kann  nur  als  untergeordnetes  Mittel  gelten,  von  den  Abschwächungen ­
  derselben  in  den  Händen  anderer  Richtungen
und  Doctrinen  gar  nicht  zu  reden.
Man  wird  je  länger  je  mehr  auf  das  grosse  Princip  zu
bauen  haben,  dass  die  Personen  und  nicht  die  Sachen  die  Gesellschaft ­
  und  den  politischen  Verband  bilden  sollen.  Hiebei
wird  auch  die  individuelle  Eigenthümlichkeit  vollkommener  als
jemals  zu  ihrem  Recht  gelangen.  Die  Socialität  wird  die  Individualität, ­
  nämlich  die  Freiheit  und  Macht  des  Einzelnen,  erst
ernsthafter  ausprägen.  Sogar  die.  individuelle  Pflicht  und  Verantwortlichkeit ­
  wird  sich  steigern,  wie  es  denn  schon  heute
nur  aus  einer  moralischen  Schlaflheit  erklärt  werden  kann,
wenn  einzelne  socialistische  Richtungen  nur  mit  der  Gattung
und  Art,  aber  nicht  mit  dem  Einzelnen  rechten  wollen.  Wo
übermächtige  Nothwendigkeiten  das  Individuum  nur  als  willenloses ­
  Werkzeug  gleichsam  stossen  und  eine  falsche  Handlungsweise ­
  zur  unumgänglichen  Lebensbedingung  machen,  da  möge
immerhin  für  den  Menschen  in  Durchschnittsvorhältnissen,  dem
kein  Opfer  seiner  selbst  zugemuthet  werden  kann,  die  individuelle ­
  Unzurechnungsfähigkeit  als  Regel  gelten.  Uobrigens  ist
es  aber  grade  der  Einzelne  mit  seinem  Wissen  und  Wollen,
an  den  man  sich  zu  halten  und  von  dem  man  zu  fordern  hat.
            
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