Object: Die Handelskammern

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geteilt, die Mitglieder der untersten Klasse zahlen Jahresbeiträge 
von 50 Mk., die der obersten solche von 3000 Mk. 
Neben dem Deutschen Handelstag gibt es in Deutschland eine 
Anzahl lokaler Handelskammerverbände. Der sächsische Handels 
kammertag und der badische Handelstag sind bereits oben 
erwähnt. Neben ihnen ist besonders der hessische Handels 
kammertag zu nennen, der 1881 als freie Vereinigung ins 
Leben gerufen wurde, aber im Jahre 1902 als Zwangs 
organisation auf unmittelbar gesetzlicher Grundlage neu er 
richtet wurde. In Preußen gibt es eine Reihe freier Han 
delskammervereinigungen, die Freie Vereinigung ostdeutscher 
Handelskammern, die Vereinigung der Posensehen und "West- 
preußischen amtlichen Handelsvertretungen, den Verband Branden- 
burgischer Handelskammern, den von der Regierung ins Leben 
gerufenen Ausschuß der Handelskammern im Regierungsbezirk 
Liegnitz, den Verband mitteldeutscher Handelskammern, die Ver 
einigung hannoverscher Handelskammern, die Vereinigung der 
Handelskammern des niederrheinisch-westfälischen Industrie- 
bezir-ks, die Vereinigung nassauischer Handelskammern und die 
Vereinigung der Handelskammern des südwestpreußischen In 
dustriegebiets. Die Bildung eines bayrischen Handelskammertages 
ist geplant. Eine besondere Stellung nimmt der Ständige Ausschuß 
der Vereinigung hannoverscher Handelskammern, der Landwirt 
schaftskammer und der Handwerkskammern der Provinz Han 
nover ein, welche den Ausgleich der wirtschaftlichen Gegensätze 
der beteiligten Interessengruppen durch vertrauliche Aussprachen 
zum Zwecke hat. 
Ha ndwerkska mmern. 
Das Deutsche Reich als solches hat sich, wie oben bemerkt, 
mit der selbständigen Regelung des eigentlichen Handels 
kammer wesens nicht beschäftigt. Dagegen hat es die Ver 
tretung des Handwerks durch die Novelle zur Gewerbeordnung 
vom 26. Juli 1897 reichsrechtlich geordnet. In den Hanse 
städten, Bayern, Württemberg und Sachsen hatte es schon vordem 
in den sogen. Gewerbekammern Handwerksvertnetungen gegeben. 
Jetzt wurde die Schaffung von Handwerksvertretungen in allen 
Bundesstaaten, welche solche noch nicht besaßen, angeordnet. Die 
neuen Handwerkskammern oder die bestehenden Gewerbe- oder 
Handels- und Gewerbekammern, welche die Rechte und Pflichten 
von Handwerkskammern übernehmen würden, wurden einem 
einheitlichen Rechte unterstellt. Ihre Beaufsichtigung wurde den 
Landeszentralbehörden übertragen, welche ihre Bezirke bestimmen 
und ihre Statuten genehmigen müssen. 
Andere Ver 
einigungen. 
Handwerks 
kammern.
	        
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