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Völkerrechtsliteratmgeschichte.
In seinen Bahnen wandeln: A. Pufendorf (1632—1694), De jure
naturae et gentium 1672; Thomasius (1655—1728): Fundamenta
iuris naturae et gentium 1705; Bardehrae (1674 1744) besannt al§
Kommentator Grotius; Burlamaqui (1694—1748) der „Principes
du droit de la nature et des gens“ schrieb; Wolfs (1679—1754), dessen
lus gentium methodo scientifica pertractum 1(49 erschien, Battel
(1714—1767) mit seinem bedeutsamen Werk: Droit des gens (1758).
Demgegenüber sind Positivisten: Zouch (1590—1660), dessen 1650
erschienenes Buch Juris et judicii fecialis sive juris inter gentes
explicatio wohl als das erste positive Völkerrechtsbuch bezeichnet
worden ist. Gegenüber Grotius betont er, ohne als Kind seiner Zeit
das Naturrecht völlig zu verwerfen, doch den Vorrang des positiven
Rechtes vor jenem. Von ihm stammt auch die Bezeichnung ius inter
gentes on ©teile des bisher üblichen ius gentium; weiter Cornelius
van Bynkershoek (1673—1743), dessen Werke De dominio maris
(1702), De foro legatorum (1721), Quaestionum jurispublici libri II
(1737) größte Bedeutung erlangt haben; Johann Jacob Moser
(1701—1783), Verfasser der „Grundsätze des jetzt üblichen Völker
rechts in Friedenszeiten" (1750), „Grundsätze des jetzt üblichen Völker
rechts in Kriegszeiten" (1752), Versuch des neuesten europäischen
Völkerrechts in Friedens- und Kriegszeiten (1777/80); G. F. v. Mar
tens (1756—1821), der insbesondere „Principes de droit des gens
moderne de l'Earope (1789)“ schrieb und der der Begründer des noch
bestehenden monumentalen Martensschen Quellenwerkes ist.
In der Folgezeit hat das Naturrecht mehr und mehr an Anhängern
eingebüßt, ohne indessen restlos aus der Völkerrechtswissenschaft und
der Praxis namentlich der anglo-amerikanischen Gerichte, so weit
diese sich mit völkerrechtlichen Fragen befassen, entfernt zu sein.
So sind von Neueren noch Lorimer, Bonfils, Phillimore,
Halleck, Fiore, Kohler als Vertreter einer wenn auch moderni
sierten naturrechtlichen Anschauung des Völkerrechts zu bezeichnen.
II. Übersicht über die wichtigste neue Völkerrechtslite
ratur:
(Die mit * versehenen sind wichtig, die mit ** besonders zu empfehlen.)
I. Deutschsprachige.
»Bluntschli, Das moderne Völkerrecht der zivilisierten Staaten. Als
Rechtsbuch dargestellt. 1868. 3. Ausl. 1878.