Full text: Grundzüge des positiven Völkerrechts

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Völkerrechtsliteratmgeschichte. 
In seinen Bahnen wandeln: A. Pufendorf (1632—1694), De jure 
naturae et gentium 1672; Thomasius (1655—1728): Fundamenta 
iuris naturae et gentium 1705; Bardehrae (1674 1744) besannt al§ 
Kommentator Grotius; Burlamaqui (1694—1748) der „Principes 
du droit de la nature et des gens“ schrieb; Wolfs (1679—1754), dessen 
lus gentium methodo scientifica pertractum 1(49 erschien, Battel 
(1714—1767) mit seinem bedeutsamen Werk: Droit des gens (1758). 
Demgegenüber sind Positivisten: Zouch (1590—1660), dessen 1650 
erschienenes Buch Juris et judicii fecialis sive juris inter gentes 
explicatio wohl als das erste positive Völkerrechtsbuch bezeichnet 
worden ist. Gegenüber Grotius betont er, ohne als Kind seiner Zeit 
das Naturrecht völlig zu verwerfen, doch den Vorrang des positiven 
Rechtes vor jenem. Von ihm stammt auch die Bezeichnung ius inter 
gentes on ©teile des bisher üblichen ius gentium; weiter Cornelius 
van Bynkershoek (1673—1743), dessen Werke De dominio maris 
(1702), De foro legatorum (1721), Quaestionum jurispublici libri II 
(1737) größte Bedeutung erlangt haben; Johann Jacob Moser 
(1701—1783), Verfasser der „Grundsätze des jetzt üblichen Völker 
rechts in Friedenszeiten" (1750), „Grundsätze des jetzt üblichen Völker 
rechts in Kriegszeiten" (1752), Versuch des neuesten europäischen 
Völkerrechts in Friedens- und Kriegszeiten (1777/80); G. F. v. Mar 
tens (1756—1821), der insbesondere „Principes de droit des gens 
moderne de l'Earope (1789)“ schrieb und der der Begründer des noch 
bestehenden monumentalen Martensschen Quellenwerkes ist. 
In der Folgezeit hat das Naturrecht mehr und mehr an Anhängern 
eingebüßt, ohne indessen restlos aus der Völkerrechtswissenschaft und 
der Praxis namentlich der anglo-amerikanischen Gerichte, so weit 
diese sich mit völkerrechtlichen Fragen befassen, entfernt zu sein. 
So sind von Neueren noch Lorimer, Bonfils, Phillimore, 
Halleck, Fiore, Kohler als Vertreter einer wenn auch moderni 
sierten naturrechtlichen Anschauung des Völkerrechts zu bezeichnen. 
II. Übersicht über die wichtigste neue Völkerrechtslite 
ratur: 
(Die mit * versehenen sind wichtig, die mit ** besonders zu empfehlen.) 
I. Deutschsprachige. 
»Bluntschli, Das moderne Völkerrecht der zivilisierten Staaten. Als 
Rechtsbuch dargestellt. 1868. 3. Ausl. 1878.
	        
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