Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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I. Geschäftliche Versicherung. 
Für die Jahre 1902—1906 hat allerdings das Amt in seiner schon 
erwähnten Veröffentlichung über die Entwicklung in diesem Jahrfünft 
eine Ausscheidung der Agenturprovisionen gebracht und festgestellt, 
daß die Agenturprovisionen etwa 60 °/o der gesamten Verwaltungskosten 
ausmachen. Wie sich dieses Verhältnis in den späteren Jahren gestaltete 
und wie es sich angesichts unserer veränderten Berechnung der Verwaltungs 
kosten stellen würde, läßt sich nicht überblicken. In der Einleitung ist 
bereits auf die große Zahl der zur Berufsgruppe XXI — Versicherungs 
gewerbe — gehörigen Personen verwiesen. Wieviele davon dem Feuer 
versicherungswesen ausschließlich oder nebenbei angehörten, konnte nicht er 
mittelt werden. Noch weniger läßt sich das Einkommen dieser Personen aus 
der Feuerversicherung feststellen. Wohl aber können die interessanten 
Angaben in dem erwähnten Werk von Rasp-Rehm über die Verstaatlichungs- 
srage Anhaltspunkte für einen Rückschluß bieten. Dort ist mitgeteilt, 
daß im Jahre 1904 17923 Personen in Bayern als Generalagenten 
und Vertreter der Privat-Feuerversicherungsgesellschaften tätig waren und 
daß daneben noch 713 Personen als Beamte in Verwendung standen, 
so daß die Gesamtzahl allein für Bayern 18636 betrug. Es darf an 
genommen werden, daß diese Zahl inzwischen auf mehr als 20 000 ge 
stiegen ist. Die Gesellschaften vergüteten diesen Personen im Durchschnitt 
der Jahre 1895—1904 Mk. 2 381507,—, im Jahre 1904 selbst 
Mk. 2 812 670,—. Nimmt man an, daß gegenwärtig die Vergütung 
für Bayern etwa Mk. 3 000 000,— beträgt, so würde sie für das Deutsche 
Reich vielleicht etwa das Neunfache, also etwa Mk. 27 000 000,— aus 
machen. Diese Zahl dürste eher noch zu nieder gegriffen sein, da das 
Amt schon im Jahre 1906 allein die Agentenprovisionen aus 24 V2 Millionen 
Mark angab. Weitaus der größte Teil aller Verwaltungskosten wird 
also für den persönlichen und nur ein verhältnismäßig geringer Teil für 
den sachlichen Bedarf ausgegeben. 
Die gegenwärtigen Untersuchungen sollen nicht allein Aufschluß über 
die sammelnde und verteilende Tätigkeit der Feuerversicherungsgesellschasten 
geben, sie sollen auch die Feueroersicherungsgesellschaften als Kapitalmacht 
veranschaulichen, als Besitzer von Anlagen sowohl wie als jährlich neu 
auftretende Einleger. Mit Rücksicht auf die in den Veröffentlichungen 
des Kaiserlichen Aufsichtsamtes durchgeführte Zusammenfassung können die 
folgenden Angaben für die Feuerversicherung allein nicht gemacht werden, 
vielmehr beziehen sie sich gleichzeitig auf die Sturmschäden-, Wasser 
leitungsschäden- und Einbruchdiebstahlversicherung. Nur der Kürze wegen 
ist trotzdem die Bezeichnung Feuerversicherung allein angewandt. Als
	        
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