Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XXII,  Uaumwolle,  Garne  und  Waareii  daraus,  etc.

127

Tarif  massige  Benennung

astS

Zoll

allgemeiner ­


tragsmäBsiger


216

217

218

Russland.
Gewebe  türkischen  Ursprungs,  welche  in  die  Häfen
des  Schwarzen  und  Asow’schen  Meeres  eingeführt ­
  werden.
Baumwollene  Gewebe  türkischen  Ursprungs,
ohne  alle  Beimischung,  als:  Borla  jeder  Art,  ;
Kindiak,  Basnia  oder  türkischer  Kattun,  j
Kumatsch,  Tscharschaw,  Tschember  u.  dgl.
grobe  baumwollene  Waaren;  desgleichen
türkische  Handtücher  u.  Gürtel,  Tschembertücher,
  Paschtemale  und  Manidsch-Aladscha
ordinäre  und  Fabrikate  aus  diesen  Geweben  1
Baumwollene  mit  Seide  gemischte  Gewebe,
als:  Scham-Aladscha,  Manidsch-Aladscha,
mit  Beimischung  von  Seide,  Gese,  Germesüd,
  Kutnia,  Gürtel  und  Paschtemale,  halbseidene ­
  und  aus  reiner  Seide;  desgleichen
Fabrikate  aus  diesen  Geweben  1
Baumwollene  und  halbseidene  türkische  Zeuge,
durchweht  von  Gold,  Silber  oder  Rauschgold, ­
  mit  asiatischen  Mustern  1
Anmerkung  zu  den  §§  216—218:  Alle  anderen  baumwollenen,
seidenen  und  gemischten  Gewebe  türkischen  Ursprungs,
welche  in  diesen  Paragraphen  nicht  besonders  genannt  sind,
desgleichen  bedruckte  Testemal-Mousselintücher  unterliegen
derselben  Zollgebühr,  welche  für  baumwollene,  seidene  I
und  gemischte  Gewebe  europ.  Ursprungs  festgesetzt  ist.
In  der  Ausfuhr  frei.  ■

Rubel  ;  Kop.

—  6

Rubel

Kop.

—  I  60
I
1  .50

Serbien.

56

Baumwolle,  Leinen,  Flachs  und  ähnliche  vegetabilische ­
  Stolle:
a)  Baumwolle,  roh  und  gereinigt
bj  Baumwollgarne  :
1.  roh  oder  gebleicht,  nicht  gefärbt,  ohne
Verbindung  mit  anderen  Materialien
2.  gefärbt  und  in  Verbindung  mit  Metallfäden ­

Vertragsmässig  mit  England  vom  Werthe
nicht  über  5«'o.
c)  Baumwollgewebe  und  andere  Arbeiten:
1,  Gewebe,  roh.  nicht  gebleicht,  nicht  gefärbt ­
  und  nicht  in  Verbindung  mit  anderen ­
  Materialien,  hierzu  kommt  noch
Baumwollwatte
2,  Barchent  ohne  Unterschied  und  andere
ähnliche  Stolfe,  Zwillich,  Gradei,  gefärbt
oder  mehrfarbig  gewebt,  Teppichstoife
ohne  Unterschied  der  Bearbeitung,  sowie ­
  auch  Stolle  von  Baumwolle  oder
Leinen  zum  Unterfutter
3,  Alle  übrigen  dichten  Gewebe,  gebleicht,
gefärbt,  mehrfärbig  gewebt,  ohne  Verbindung ­
  mit  anderen  Materialien,  ausgenommen ­
  Sammt  und  ähnliche  Stoffe  .

Kg.
100
100
100

Dinar  Para  Dinar

10  1  —

100

100

100

40
65

50  ,  —

75  I  -

150  —

Para
            
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