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XXXI. Wachstuch und Wachstaflet.
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Tarifmässige Benennung
stoffen hergestellten, daher weicheren Decktüchem der
Nr. 204. Eingenähte Ringe, Stricke n. dgl. zur Befestigung
dienendes Material bleibt bei der Tarifirung ausser Betracht.
— Wagendeckenstoffe, welche mit Fettstoffen,
Mineralseifen u. dgl. blos derart appretirt sind, dass
sie das Ansehen der rohen Gewebe behalten, sind wie
letztere, beziehungsweise zu Wagendecken fertig adjnstirt,
wie genähte Waaren nach Nr. 176 zu behandeln.
3. Unter dicken Fussbodenbelägen der Nr. 210 werden
Wachstnchparquetten, Läufer u. dgl. mit stärkeren
Schichten von geleimtem und gefirnisstem Deckmaterial,
dann ans Camptulikon oder Linoleum (Gemenge von
erweichten Kantschukabfallen oder oiydirtem Leinöl mit
Korkspänen, Holzmehl n. dgl.) oder ähnlichen Compositionen,
alle diese bedruckt oder nnbedrnckt, mit oder
ohne Unterlagen von groben Zeugstoffen verstanden.
Belagstoffe, welche weniger als 2 Mm, stark sind, gehören
zu Nr. 211.
4. Unter nicht besonders benannt es Wachstuch und
Wachsmousselin (auch Wachsleinwand, Wachsbarchent,
Ledertuch. Malertuch, Oeltuch) nach Nr. 211 werden
gröbere und feinere Baumwoll-, Leinen- oder Wollengewebe
verstanden, welche entweder mit biegsamen,
farbigen, unbedruckten oder bedruckten Firnissschichten
oder Lacken überzogen oder mit Wachs, Oel, Theer,
Harzen oder anderen chemischen Compositionen wasserdicht
gemacht oder durch Lagen aus diesen Stoffen verbunden
sind. Derlei präparirte Seidengewebe sind als
Wach staffet nach Nr. 212 zu behandeln.
In der Ausfuhr frei.
Deutschland.
Wachstuch, Wachsmousseliii, Wachsleinwand:
a) grobes, unbedrucktes Wachstuch (Packtuch) .
b) anderes, auch Ledertuch, Buchbinderleinen
(Buchbinder-Zeugstoff)
c) Wachsmousselin, Wachstaffet
Anmerkung: Wachsmousselinwaaren aus grobem, unbedrucktem
Wachstuch werden wie grobe, ans feinem Wachstuch,
Wachsmousselin, Wachstaffet u. dgl. wie feine Lederwaare
behandelt.
In der Ausfuhr frei.
Belgien.
Wachsleinwand aller Art vom Werthe 10®,o-In
der Ausfuhr frei.
Dänemark.
Wachstuch und gespartelte, bemalte, lackirte,
gefirnisste, mit Oel getränkte, wie auch getheerte
Waaren:
n) wenn der Stoff ganz oder zum Theil Seide ist
b) in anderen Fällen
In der Ausfuhr frei.
England. .
Wachstuch, Wuchsmousselin und alle mit Oel, il
Wachs oder Firniss getränkten Stoffe in der ii
Ein- und Ansftthr zollfrei. |¡
s a
Zoll
allgemeiner
tragsmässiger
Kg. Mk. Pfg.
100, 12 —
100' 30 —
100' 50 —
Mk. Pfg.
Pfd. I Krön. Oere
1 —
- 33 Vs
Krön. Oere