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XXXIX. Unedle Metalle und Waaren daraus.
ÎI
T a r i f m ä s s i g e Benennung
Z o
1 1
allgemeiner
tragsmassiger
537
538
539
I 5 IU
511
5d2
543
511
Rumänien.
Kupfer, Messing und Bronze, Waaren aus Kupfer,
Messing und Bronze, und zwar:
Ku])fer, Messing und Bronze, roh, in jeder
Form, Bruchstücke von Gegenständen aus
Kupfer, Messing und Bronze, Kupferfeilspäne,
alles weder vergoldet noch versilbert
Kupfer, Messing und Bronze in Platten und
in Drahtform (mit Ausnahme der Drähte zu
Saiten für Musikinstrumente), nicht vergoldet,
nicht versilbert
Messingdraht zu Saiten für Musikinstrumente
und Messingdraht, auch mit Baumwolle od.
Seide übersponnen
Anmerkung; Diese Bestimmung findet auf alle aus Metalldrähten
verfertigten Saiten für Musikinstrumente Anwendung,
ohne Unterschied, ob diese Saiten nur aus einem
Drahte oder aus Drähten bestehen, welche um Seide etc.
gewickelt sind.
Kupfer- und Messingdraht zu Geweben und
Stickereien, nicht vergoldet, nicht versilbert
Tara zu Post 538 bis 540 : 12 in Kisten
und Fässern, 5 in Körben, 4 in Ballen.
Metalltücher vom Werthe 7%.
Kupferschmiedewaaren für Küche und Haushaltung;
Gefässe und Aj)parate für Fabriken,
Schiffe, Dampfmaschinen u. s. w. ; Kessel,
Kufen, Reservoirs, Apparate für Destillirer,
Raffineure, Färber u. s. w
Kupfer-, Messing- und Bronzewaaren, gemeine,
einfach gegossen oder abgedreht; gemeine
Waaren aus Kupfer-, Messing- und Bronzeblech
; alle diese Gegenstände weder bemalt,
noch gefirnisst, weder vergoldet noch
versilbert, auch in Verbindung mit gemeinen
]\Iaterialien
Anmerkung: In diesem Artikel sind bcgrilfen: Zapfen und
Lager für Maschinen , Bronzemörser , Hähne , Druckcylinder,
Kirchenglocken, eiserne Nägel mit messingenen
Köpfen, Glocken für das Vieh, Schellen, ordinäre unverzierte
Leuchter, Bügeleisen, Kamin- und Ofenvors&tze,
Ofenthüren u. s. w. ; überhaupt alle ordinären, nicht in
anderen Artikeln genannten Gegenstände von Kupfer,
Messing und Bronze.
Kupfer-, Messing- und Bronzewaaren, verschiedene,
fein gearbeitete, bemalte oder
gefirnisste, in oder ohne Verbindung mit
gemeinen Materialien, aber weder ciselirt,
noch vergoldet, noch versilbert ....
Anmerkung: In diesem Artikel sind folgende und ähnliche
Gegenstände begriffen : Kirchenluster, Hand- und Hangelst
emen (auch Strassenlaternen), Wagenlaternen, Lampen
und andere in die Lampenfabrikation einschlägige Erzeugnisse,
Küchenfprmen, Präsentirteller, Verzierungen und
Garnituren für Sattler- und Wagnerarbeiten. Rosetten,
Vorhanghalter und Fenstergeländer, Köllen für Möbel, einfache,
nicht ornamentirte Thürdrücker und Schlüssellochschilde;
Drücker für Wagenthüren; Rahmen von jeder
Form und Grösse; Kämme u. s. w.
Kg.
100
100
100
100
Frc. Cent. | Frc. ; Cent.
11 —
20
40
52
100
26 —
100
24 —
100
40 —