Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XLI.  Fahrzeuge.

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T  a  r  i  fmâ88ige  Benennung

11  Belgien.
i  Eisenbahn-  und  Strassenbahnwagen  wie  Ma-!
  achinen  (siehe  Maschinen).
Schiffe  (Seeschiffe  und  Flussschiffe  aller  Art)
'  und  Boote  frei.
Hierher  gehören  auch  Schiffsrüstungen
und  Apparate,  Takelage,  Armirung  und  die
zum  Gebrauche  an  Bord  der  Schiffe  und
Fahrzeuge  dienende  Möblirung,  Anker-  und
!  Schiffsketten,  Holz  zu  Masten,  Segelstangen
'  u.  Sparren  (als  solches  wird  nur  Rundholz  von
wenigstens  25  Cm.  Dicke  und  12  M.  Länge
1  angesehen),  Blech,  Bolzen  und  Nägel  von
Kupfer  zu  Schiffsdoppelungen,  Segelleinen,
I  Schiffswinden  und  Haspeln  von  Guss-  oder
Schmiedeisen.  Die  zollfreie  Einfuhr  dieser
Artikel  ist  an  besondere  Bedingungen  geknüpft. ­

In  der  Ausfuhr  frei.
Dänemark.
;  Wagen  für  Schienenwege  mit  oder  ohne  Achsen
I  und  Räder
Locomotiven
Draisinen
Zur  Personenbeförderung,  ingleichen  Tender  .
sonstige
Wagen,  andere,  zur  Fortbewegung  mit  Pferde-I
  kraft:
ganz-  oder  halbgedeckte  Kaleschwagen  .  .  .
andere
Andere  Wagnerarbeit,  Zieh  wagen,  Kinderwagen,
sowie  Schlitten  hierin  begriffen  ....
Schiffe,  Boote  und  Fahrzeuge  aller  Art:
von  50  Commerzlasten  und  darüber,  sofern
selbe  aus  Föhrenholz  gebaut  sind,  werden
verzollt  vom  Werthe  3%.
Schiffe  und  Boote,  andere,  vom  Werthe  3",o.
In  der  Ausfuhr  frei.

Sn

Kg.

Lstück
■I
II  1
'!  1

I  1
i  1
Pfd.
1

Zoll

allgemeiner ­


Frc.  Cent.

Krön.  Oere

1000;  —
20:  -
300  —
100  —

60|  —
24'  -
6  —

tragemäaeiger


Frc.  i  Cent.

Krön.  Oere

England.
lithrzeuge  aller  Art  in  der  Ein-  und  Ausfuhr
frei.

Frankreich.  Kg.
Wagnerarbeiten  :  i!
Magen  für  Strassen  ohne  Schienengeleise:  li
im  Gewichte  von  125  Kg.  oder  mehr  .  .  i|  100
im  Gewichte  von  weniger  als  125  Kg.  und  ■
Velocijtede  •.  '!  lOO
Wagen  zu  gewerblichen  oder  landwirthschaft-  '
liehen  Zwecken,  Lastwagen,  in  Federn  j
hängend  .  |l  100

Frc.

50
120
12

!  Coat.

Frc.

¡  Cent.

50  :  —
120  !  —
            
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