Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XLIV.  Kochsalz.

365

Zoll

allgemeiner ­


vertrags-



T  a  r  i  f  rn  ä  s  s  i  g  e  Benennung

i!

25

205
200

bewilligt  werden.  3.  Das  Finanzministerinm  kann  die
gebührenfreie  Einfuhr  von  ausländischem  Salze  den  Fabriken
zur  Erzeugung  chemischer  Producto  und  jenen  Gewerbetreibenden ­
  heiligen,  welche  zur  Darstellung  ihrer  nicht
in  die  Reihe  der  Oennssmittel  gehörenden  Erzeugnisse  das
Salz  In  grösserer  Menge  als  wesentliches  Fabrikationsmittel
benöthigen.
Dungsalze,  Abraumsalze  und  Abfallsalze  in  den
Fabriken  u.  Salzsudwerken  und  Düngemittel,
künstliche,  aus  Salzgemengen  unter  besonderer ­
  Bewilligung  und  nach  Untersuchung
ihres  Kochsalzgehaltes  frei.
(Siehe  Classe  XLV,  Post  319.)
In  der  Amfuhr  frei.

Deutschland.  ;  Kg.  !  Mk.  pfg.
Salz  (Koch-,  Siede-,  Stein-,  Seesalz),  sowie  alle  !
Stoffe,  aus  welchen  Salz  ausgeschieden  zu  j
werden  pflegt  1100  12  50
Anmerkung:  j
Salz,  seewärts  eingehend  i  lOO  j  12  |  —
Tara:  Säcke  von  schwerer  Leinwand  l®/o,
Säcke  von  leichter  Leinwand  ®/io®/o.
Anmerkung:  Für  gewisse  Zwecke  und  in  besonderen
Fällen  können  Salz  und  Stoffe,  aus  welchen  Salz  ansgeschieden ­
  zu  werden  pflegt,  his  zu  dem  Betrage  von
12  Mk.  für  je  100  Kg.  vom  Zolle  befreit  und  demnach  seewärts ­
  eingehende  zollfrei,  auf  anderen  Wegen  eingehende
gegen  Entrichtung  eines  Zolles  von  0.80  Mk.  für  je  100  Kg.
verabfolgt  werden.  Hierbei  kommen  die  in  dem  bestehenden
Gesetze  wegen  Erhebung  einer  Abgabe  von  Salz  in  dieser
Beziehung  getroffenen  Bestimmungen,  sowie  die  zur  Ansführung ­
  der  letzteren  erlassenen  besonderen  Anordnungen
in  Anwendung.  Das  im  Anslande  denatnrirte  Salz  wird  wie
undonatnrirtes  behandelt.
Dungsalze  auf  besondere  Erlaubniss  und  unter
Controle  der  Verwendung  frei.
In  der  Ausfuhr  frei.
Belgien.
Salz,  rohes  und  raffinirtes  frei.
Anmerkung:  Salz  unterliegt  jedoch  einer  Consnmsteuer,
welche  auch  vom  importirten  eingehoben  wird.
In  der  Ausfuhr  frei.

Dänemark.
Kochsalz,  rohes,  unreines  Steinsalz  in  Säcken  .
Anderes
Hohes  ungereinigtes  Glaubersalz,  rohes  ungereinigtes, ­
  saures,  schwefelsaures  Natron,
Ammoniak  frei.
In  der  Ausfuhr  frei.
England.
Salz  in  der  Ein-  und  Ausfuhr  frei.

Pfd.
1
'  1

Krön.

j  Oere
-  ,  1
-  I  1

Mk.  Pfg.

Krön.  Oere
            
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