Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

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XIII. Getränke. 
Tarifmässige Benennung 
S e 
313 
Frankreich. 
Getränke, destillirte ; 
Alkohol, Branntwein in Flaschen .... 
„ „ anders als in Flaschen 
Hekt. 
1 
1 rtin. 
314 
' 307 
I 309 
; 315 
1308 
I 316 
alkoholische Flüssigkeiten, andere . . . . 
Liqueure 
Anmerkung. Die Producte, zu deren Erzeugung Alkohol 
verwendet wird, haben, abgesehen von dem sie treffenden 
Zolle, noch die innere Steuer von dem verwendeten Alkohol 
nach einem von dem Comité consultatif des arts et manufac 
tures zu bestimmenden Verhältnisse zu entrichten. 
Wein aller Art 
Anmerkung. Weine, welche mehr als 15® Alkohol haben, 
werden für die 15* übersteigende Alkoholmenge den Ein 
fuhrszoll für Alkohol bezahlen, für den Rest der Flüssigkeit 
den Einfuhrszoll für Wein. 
Wermuthwein 
Cider, Birnmost und Sauerwein 
Hierzu die innere Steuer. 
Aepfel und Birnen, zerquetscht 
Essige, andere als parfümirt . 
Hierzu die innere Steuer. 
Mineralwasser, einschliesslich der Krüge . . . 
ilkob. 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
I 
Griechenland. 
Most 
Wein aller Art in Flaschen 
„ „ m „ Fässern 
Bier in Fässern oder Flaschen 
Branntwein, ordinärer (Suma) und Weingeist bis 
20 Grad nach Catier 
„ über 20 Grad nach Catier . . . 
Spirituose Flüssigkeiten im Allgemeinen wie 
Rum, Absinth etc. in Flaschen und Fässern 
Frauenhaar-Syrup (ohne Abzug der Tara für die 
Flacons) 
Mineralwasser aller Art einschliesslich der Flaschen 
(Nach dem griechischen Tarif unter Arznei- 
waaren gereiht.) 
Wein 
Most 
Alle übrigen Artikel frei. 
Anmerkung. Mit dem Gesetze vom 21. März (2. April) 
1883 wurde in Griechenland eine Verbrauchssteuer auf 
Spiritus und spirituöse Getränke sowie auf Bier eingeführt, 
welche auch von fremden Erzeugnissen bei der Einfuhr ein 
gehoben wird, und zwar: 
1. Von Spiritus von jedem Grad Alkoholgehalt 1 Lepta 
für die Oka. 
2. Von Bier 30 Lepta für die Oka. 
a) Für das eingeführte Bier entfällt daher per Oka 
an Zoll und Nebengebühren . 35'/* Lepta 
Verbranchsabgabe 30 „ 
Zusammen 05'/* Lepta 
b) Auf lOOgradigen Spiritus entfallt daher 
Einfuhrszoll .... — Dr. 00'/, Lepta 
Mologebühr und Octroi — , 10 „ 
Verbrauchssteuern . . 1 , — , 
Somit zusammen 1 Dr. 70'/, Lepta 
Siehe deutsches Handelsarchiv, Juniheft 1883. 
Oka 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
1 
Bar. 
Zoll 
allge 
meiner 
traga- 
massiger 
Frc. 
30 
30 
30 
40 
Frc. 
1 
Cent. 
Frc. 
30 
30 
30 
30 
50 
50 
50 
Cent 
11 
33 
53 
33 
33 
67 
53 
33 
07 
Frc. 
Cent. 
Cent. 
Ansfnhrszolli 
1 
33 
72
	        
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