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ist die Sachlage vielmehr diese: daß eine Vergrößerung
des Angebotes sich nur dadurch und
nur insofern in einen: neuen Preise ausdrückt,
a l s in ihr eine Neugliederung und
Neuordnung der Mittel, d. h. ihrer Rangstellung,
ihrer Gültigkeiten, ihrer Leistungen
(z. B. durch Erweiterung der betr. Gebilde) zur
Erscheinung kommt; — also bei neu geändertem Verhältnis
von Mittel und Ziel, von Erzeugung und Kaufkraft.
Als Hauptregel kann ja dabei gelten, daß — wie die alte
Lehre will — bei vergrößertem Angebote der Preis sinkt,
da bei einem Mehr an Gütern oft zu geringeren Nutzungen
herabgestiegen wird; aber ein „Gesetz" ist das nicht, da die
Neugliederung eine solche sein kann, daß nun gerade erst komplementäre
Güter nutzbar und wichtige Leistungen ermöglicht
werden, also das Mehr an Angebot ein Mehr an Nachfrage erst
hervorrufen, die Nachfrage daher das vermehrte Angebot ohne
Preissturz aufnehmen wird (s. o. S. 68 f., S. 74).
Wir sahen, daß sich im „Tausch" eine Ganzheit verwirklicht,
in der sich die Gliedlichkeit der Teile (der Tauschhandlung)
darstellt; wir sahen, daß der Preis Ausdruck von Gliederung
ist, seine Änderung einen Umbau der Gliederung der betroffenen
Ganzheit in bestimmter Richtung anzeigt; die Tausch- und
Preisgesetze wie alle anderen Gesetze der Volkswirtschaftslehre
sind daher sämtlich Gesetze, welche die Bezogenheit der Teile
in der Ganzheit betreffen, sie sind Gliederungsgesetze, Entsprechungsgesetze.
Als solche sind sie allerdings eindeutig
(weil z. B. Herz- und Lungenentsprechung, Handels- und Erzeugungsentsprechung
unter gegebenen Umständen eindeutig
sind); ja sie sind sogar einsichtig, d. h. ihre Notwendigkeit,
ihre Gültigkeit kann unnüttelbar eingesehen werden,
leuchtet ein (während nicht einleuchtet, warum die Thermometersäule
steigt ^mechanische Wirkung), wenn es wärmer wird