Full text : Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

86.  Erfordernisse  der  Erklärung.  qj
AàVEàn.  Wird  die  Unterfertig»,:,,  der  Erklärung  in  dem
ï  i  's  »  “  f  . St| ? 5t ’  vEzogen,  so  können  Beamte  dieses
Amtes  oder  Angestellte  der  Fmanzwache,  in  sofcrne  der  Erklärende
dieses  ausdrücklich  ansucht,  Zeugen  der  Unterfertigung  abacben.
02  8.  O.,  §.  32  A.  U.;  §.  2  d.  V  sch  ft.  v.  7./24.  Juni  1853.)
--ZMS-iSŅê
E»  wird  gestattet-  (§•  2  b.  S|ä|ft.  t>.  7/24  3«m  1853.)
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