489. Appreturs- und Losungs-Verfahren.
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He Gründe der Verspätung anführen zu können glauben, sich wegen
Rückstellung der abgenommenen Gebühren an die Bezirksbehörde wenden
ôņņen. (§. 281 a. u., §. i85 A. U )
Bei dem Rücktritte dieser Waaren ist noch besonders zu unter
scheiden, ob die zurückgebrachten Gegenstände controlpflichtig sind oder
Im ersten Falle wird mit Berufung aus die betreffende Post des
Vormerk-Negisters ein Control-Schein, im zweiten Falle ein Legitima-
twns-Schein ausgefertiget. (8. 187 vl u.)
Die öftere Durchsicht des Vormerk-Registers wird den schnellen Ueber-
bück gewähren, ob den übernommenen Verbindlichkeiten Genüge geleistet
worden, oder ob und in welchem Maße sich noch etwas im Rückstände
esindet und wann wegen Ablauf der Frist der Zeitpunct zur Einhebung
ber ZoItgebûŞr eingetreten ist. ^ %% »
Das Strafverfahren ist nur in dem Falle, als ein in der Ausfuhr
beratener Gegenffnnb, be^en 9Wtntt %um Zwede ber Zubereitung nur
ausnahmsweise gestattet wurde, entweder ganz oder theilweise nicht wie-
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(Ņgb. 1869. Nr. 25 u. F. M. Erl. Ofen Nr. 24430 ai 1869.)