Full text: Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

489. Appreturs- und Losungs-Verfahren. 
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He Gründe der Verspätung anführen zu können glauben, sich wegen 
Rückstellung der abgenommenen Gebühren an die Bezirksbehörde wenden 
ôņņen. (§. 281 a. u., §. i85 A. U ) 
Bei dem Rücktritte dieser Waaren ist noch besonders zu unter 
scheiden, ob die zurückgebrachten Gegenstände controlpflichtig sind oder 
Im ersten Falle wird mit Berufung aus die betreffende Post des 
Vormerk-Negisters ein Control-Schein, im zweiten Falle ein Legitima- 
twns-Schein ausgefertiget. (8. 187 vl u.) 
Die öftere Durchsicht des Vormerk-Registers wird den schnellen Ueber- 
bück gewähren, ob den übernommenen Verbindlichkeiten Genüge geleistet 
worden, oder ob und in welchem Maße sich noch etwas im Rückstände 
esindet und wann wegen Ablauf der Frist der Zeitpunct zur Einhebung 
ber ZoItgebûŞr eingetreten ist. ^ %% » 
Das Strafverfahren ist nur in dem Falle, als ein in der Ausfuhr 
beratener Gegenffnnb, be^en 9Wtntt %um Zwede ber Zubereitung nur 
ausnahmsweise gestattet wurde, entweder ganz oder theilweise nicht wie- 
gfSt&t « fssswawe 
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(Ņgb. 1869. Nr. 25 u. F. M. Erl. Ofen Nr. 24430 ai 1869.)
	        
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