Full text : Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

489.  Appreturs-  und  Losungs-Verfahren.

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He  Gründe  der  Verspätung  anführen  zu  können  glauben,  sich  wegen
Rückstellung  der  abgenommenen  Gebühren  an  die  Bezirksbehörde  wenden
ôņņen.  (§.  281  a.  u.,  §.  i85  A.  U  )
Bei  dem  Rücktritte  dieser  Waaren  ist  noch  besonders  zu  unterscheiden, ­
  ob  die  zurückgebrachten  Gegenstände  controlpflichtig  sind  oder
Im  ersten  Falle  wird  mit  Berufung  aus  die  betreffende  Post  des
Vormerk-Negisters  ein  Control-Schein,  im  zweiten  Falle  ein  Legitimatwns-Schein
  ausgefertiget.  (8.  187  vl  u.)
Die  öftere  Durchsicht  des  Vormerk-Registers  wird  den  schnellen  Ueberbück
  gewähren,  ob  den  übernommenen  Verbindlichkeiten  Genüge  geleistet
worden,  oder  ob  und  in  welchem  Maße  sich  noch  etwas  im  Rückstände
esindet  und  wann  wegen  Ablauf  der  Frist  der  Zeitpunct  zur  Einhebung
ber  ZoItgebûŞr  eingetreten  ist.  ^  %%  »
Das  Strafverfahren  ist  nur  in  dem  Falle,  als  ein  in  der  Ausfuhr
beratener  Gegenffnnb,  be^en  9Wtntt  %um  Zwede  ber  Zubereitung  nur
ausnahmsweise  gestattet  wurde,  entweder  ganz  oder  theilweise  nicht  wiegfSt&t
  «  fssswawe
Mm
(Ņgb.  1869.  Nr.  25  u.  F.  M.  Erl.  Ofen  Nr.  24430  ai  1869.)
            
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