Full text : Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

Jnhalts-Verzeichniß.

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c)  Bedingungen  der  feilt-  und  Ausladungen
d)  Beobachtung  der  Polizeivorschriften  .

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e)  Ablegung  der  Waaren  in  amtlichen  Niederlagen  —
3.  Befugnisse  der  Gefällsbeamten  und  Angestellten  der  Finanzwache  ....  33
a)  Zur  See  —
b)  Auf  den  eingelaufenen  oder  in  Häfen  und  Canälen  befindlichen  Fahrzeugen
  —
4.  Behandlung  der  dem  Staate  gehörenden  Fahrzeuge  34
5.  Bestimmungen  für  die  Schiffe  der  Vertragsstaaten  —
6.  Verbot  des  Waarentransports  durch  Fischerfahrzeuge  35
7.  Seennfalle  -  —
a)  Gezwungene  Landung  oder  Anlegung  und  Bedingungen  rücksichtlich
der  Geltendmachung  der  Seeunfälle  —
b)  Gestrandete  Waaren  36
8.  Anwendung  der  vorstehenden  Bestimmungen  auf  die  Grenzgewässer....  37

Allgemeine  Anordnungen  für  die  Zollämter.
1.  fermächtigung  zur  Vornahme  des  Zollverfahrens
a)  Regel
b)  Erforderniß  einer  besonderen  Bewilligung
2.  Verpflichtung  zum  Befragen  der  Parteien,  ob  sie  zoll-  oder  portopflichtige
Gegenstände  mit  sich  führen
3.  Gleichartigkeit  der  Amtshandlung
4.  Ordnung  in  der  Erledigung  der  einzelnen  Sendungen
a)  Regel
b)  Ausnahmen  ’
5.  Zeitpunct  zur  Vornahme  des  Zollverfahrens
a)  Bei  den  Grenzzollämtern  gegen  die  Zollvereinsstaateu
b)  Bei  andern  Grenzzollämtern
c)  Bei  Aemtern  im  Innern  des  Landes  .  ...
d)  Abfertigung  der  Reisenden
6.  Zollverfahren  mit  Gegenständen  rücksichtlich  welcher  Polizeivorschriften  bèstehen

7.  Behandlung  der  beim  Eintritte  über  die  Landesgrenze  gehörig  angemeldeten

Vierter  Abschnitt.

3.  Behandlung  ausländischer  Svielkarten.  Kalender,  Zeitungen  und  Ankün-Briefschaften

  .

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Zweites  Hauptftück.
Ņ  o  n  den  Einfuhrgütern.

Erster  Abschnitt.

Waare  nerklärungen.

I.  Uebernahme  der  Erklärung.

1.  Wenn  vor  dem  Grenzzollamte  ein  Ansageposten  aufgestellt  ist
a)  Wenn  die  Waare  unter  Begleitung  eintrifft
b)  Wenn  die  Waare  ohne  Begleitung  einlangt  .  .  [  ’  j
c )  Zurücksendung  der  Ansagescheine  ’  ’

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