Full text: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel I. Die Hedonisteu. 
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Kosten erkannt; sie hatte erkannt, daß der Preis die Bodenrente be 
stimmt, und nicht die Bodenrente den Preis. Dies ist aber nun 
ebenso für alle anderen Preisbestandteile richtig, oder vielmehr auch 
diese neue Formel ist ebensowenig korrekt. Man muß diesen eitlen 
Versuch, die Ursachen und Wirkungen zu finden, aufgeben und sich 
mit der Feststellung begnügen, daß zwischen den Produktionskosten 
und dem Preise eine Beziehung besteht, die das Streben hat, die 
Gleichheit herzustellen, nicht auf Grund irgendeiner geheimnisvollen 
Solidarität, sondern weil dort, wo diese Koinzidenz nicht besteht, die 
Verminderung oder Vermehrung der erzeugten Mengen das Gleich 
gewicht sogleich wiederherzustellen bestrebt ist. Diese Abhängig 
keitsbeziehung zwischen zwei Werten, obgleich sie sicherlich höchst 
bedeutsam ist, ist weit davon entfernt, die einzige zu sein: sie ist 
nur ein Einzelfall in einer Menge von Fällen, wo ein Wert als 
Funktion eines anderen Wertes sich verändert, Fälle, die die hedo 
nistische Schule mit der größten Aufmerksamkeit sammelt. 
Das gleiche gilt auch für das Gesetz der Verteilung, d. h. für Lohn, 
Zins und Bodenrente. Wie bestimmte man in der klassischen Lehre 
jeden dieser Teile? In höchst naiver Weise. Wenn es sich darum 
handelte, die Bodenrente zu bestimmen, so sagte man: man braucht 
von dem Totalwerte des Erzeugnisses nur den Lohn, die Zinsen und 
den Profit abzuziehen; das, was übrig bleibt, ist die Rente. Handelte 
es sich darum, den Profit zu bestimmen, so zog man zunächst die 
Rente, wenn sie in Frage kam, ab, dann den Lohn und die Zinsen, 
unter denen man die Produktionskosten verstand, und das, was übrig 
blieb, war der Profit. Ebenso läuft, wie Böhm-Baweek geistreich 
ausführt, die Behauptung, daß der Lohn von der Produktivität der 
Arbeit bestimmt sei, nur darauf hinaus, daß der Lohn alles das ist, was 
Vom Preise übrig bleibt, wenn die anderen Mitarbeiter sich ihren 
Anteil genommen haben. Jeder der Mit-Anteil-Habenden wird 
fiaher als derjenige betrachtet, der ein Recht auf den Rest hat, 
wenn die anderen ihren Teil haben, als the residual claimant, 
was darauf hinausläuft, daß man, um den unbekannten Teil eines 
jeden der drei zu bestimmen, die Teile der beiden anderen als be 
kannt voraussetzt 1 ). 
') Wenn man den bekannten Wert des Produktes durch P ansdrückt und den 
hohn, die Zinsen und die Rente durch x, y und z, so erhält man: 
x + y + z = P 
Es ist klar, daß diese Gleichung mit drei Unbekannten allein nicht lösbar ist: 
man erhält auch kein besseres Ergebnis, wenn man wie folgt schreibt: 
x = P— (y + z) 
y = P — (x + z) 
z = P —(x + y)
	        
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