Full text : Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

Jnhalts-Berzeichniß.
Seite
3.  Bedingungen  des  Eintritts  von  Waaren  oder  Effecten  der  Reisenden  über
die  Zolllinie  ŽL
4.  Anzeige  des  Fahrplanes  _
5.  Befugnisse  der  ControlSbeamten  •  ;  •  •  •  *  •  •  •  •  •
6.  Jnwieferne  die  Eifenbahustationsplätze  der  gefällsamtlrchen  Controle  unterliegen ­

7.  Strafbestimmungen

A.

u  r

il.  Besondere  Bestimmunsten.
den  Eintritt  über  die  Zolllinie.

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1  Verfahren  des  Eintrittsamtes  ;
'  a)  Wenn  dasselbe  an  der  Fortsetzung  eurer  Bahn  gelegen  lst
b)  Wenn  sich  dasselbe  am  Anfange  einer  Bahn  befindet
c)  Nach  Uebernahme  der  Ladungslisten
d)  Anlegung  des  Raumverschlusses  an  die  Frachtwagen
e)  Ausfertigung  des  Ansagescheines
f)  Amtliche  Begleitung
g)  Schleunige  Abfertigung  der  Reise  -  Effecten  und  der  mit  demselben
Zuge  weitergehenden  Frachtgüter
2.  Ņestwm'uugcn^fu^  ben  ^fgh^^zur  Abnahme  des  amtlichen  Verschlusses
b)  Verfahren  im  Falle  einer  Umladung  der  Waaren
3.  Verfahren  des  Zollamtes  am  Bestimmungsorte
a)  Im  Allgemeinen  •  *  •  ;
b)  In  Bezug  auf  die  gebührenfreien  Rerse-Effecten
c)  Behandlung  der  übrigen  Frachtgegenstände
d)  Weiteres  Verfahren  mit  den  eingelagerten  Waaren
B.  Für  den  Austritt  von  Ausfuhr-  und  Durchfuhrgütern.
1.  Zollamtliche  Abfertigung
2.  Berf#en  be*  Boomte*  Orte  ber  0erfenbm%0
!  ÌEÏÏSSSÄ  ÄS*.'  MÚ'  302
C  Für  den  Ein-  und  Austritt  solcher  Durchfuhrsendungen,
welche  das  Zollgebiet  im  ununterbrochenen  Eisenbahntransporte
  durchziehen.
1.  Gestattung  des  Ansageverfahrens  für  diese  Durchsuhrsendungen  —
2.  Bedingungen  dieser  Gestatiung
3.  Verfahren  des  Eintrittsamtes
5.  Se?we”¿\m  «mtc tr bie* a îttr e  3)«r4foi«  etwa  erforderliche  Bewilligung  beizubringen
  ist  ÖKJ °

in.  Weitere  Erleichterungen.
1.  Erleichtertes  Zollverfahren  für  unter  Ladungsraum  -  Verschluß  eingelangte
ausländisch  unverzollte  Waaren,  im  Falle  der  Umladung  aus  Wasscrfahr'
zeuge  oder  von  diesen  auf  eine  Eisenbahn  behufs  des  Weitertransportes  .  -
2.  Behandlung  der  die  Zolllinie  im  inländischen  Verkehre  berührenden  Waaren
(sogenannte  Streckenzugsgüter)  und  derjenigen  ausländischen  unverzollten
Waaren,  welche  einen  Theil  des  Weges  auf  quSlandrschen  Eisenbahnen
zurücklegen  dUb
            
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