Full text : Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

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Beilagen.

Kurzer  Inhalt

Vdgsbltt.
Jahre

Zollfreie  Artikel,  deren  Berücksichtigung  bei  der  Verfassung
der  monatlichen  und  jährlichen  Waarenverkehrs-AuSweise  .
Saflor  ist  gesondert  aufzunehmen
Gold  un  d  Silber,  rohes  altes,  dessen  Nachweisung  .  .  .
Aluminium  und  Arbeite»  hieraus,  deren  Nachweisung  .  .  .
Vereinfachte  Einrichtung  und  künftige  Einsendung  der  Aus
weise,  über  den  Waarenverkehr  ..........

Militär-Effecten,  zollfreie,  sind  in  die  WaarenverkehrS
Nachweisungen  nicht  aufzunehmen

Bu  der  me  h  g  e  it  gegen  Rückvergütung  der  geleisteten  Zoll-  und
Verbrauchsabgabe  über  die  Zolllinie  ausgeführte,  deren  Nachweisung ­


Schwefel,  roher,  dessen  Wiederaufnahme  in  die  WaarenverkehrS
Ausweise  und  abgesonderte  Nachweisung  von  Chilisalpeter  .
Gebrannte  geistige  Flüssigkeiten  und  Bier,  mit  Vorbe
halt  der  Verzehrungssteuer.  Rückvergütung  ausgeführte,  bere,
Nachiveisung

Einsendung,  künftige,  und  Vervollständigung  der  Aus
weise  über  den  ganzjährigen  Waarenverkehr
Zollfrei  erklärte  Artikel,  deren  Berücksichtigung  in  den  mo
natlichen  und  jährlichen  Waarenverkehrs-Nachweisungen  .  .
G  e  f  ül  ls-G  e  b  üh  re  n  bei  Gefälls-Strafverhandlnngen  für  Gegen
stände  vor  Gesällsvcrkürzungeu  ciugchobenc,  Einbeziehung  in
die  statistischen  Jahresnachweisungen
Notizregister  für  zollfreie  Ein-  und  Ausfuhrgüter  sind  bei  der
Anlage  der  statistischen  Auszugsbögen  gehörig  zu  benühen  .
Waaren,  vom  1.  September  1865  in  den  Waarenverkehrs-Nach
Weisungen  speciell  nachzuweisende

Verzeichniß  der  speciell  nachzuweisenden  Waaren

1858

1859
1861
1859

1860
1861
1864

3865

1866
1867

20
26
44
45
59
24
61
10
19
15
18
30
44
30
43
13
23
            
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