Full text : Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

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Formulare.

Zugleich  verpflichte  ich  mich,  die  Jntabulations-  und  alle  sonstigen
  dieser  Zollcreditirung  wegen  auflaufenden  wie  immer  gearteten
und  lnvbejondere  auch  die  mit  der  Eintreibung  der  bemerkten  Hauptoder
  Nebengebühren  verbundenen  Kosten  zu  tragen.
Urkund  dessen  meine  und  der  erbetenen  zwei  Zeugen  eigenhändige ­
  Fertigung.
(Ausstellungsort,  Tag,  Monat  und  Sonnenjahr.)
N.  N.,  als  Zeuge.
N.  N.,  als  Zeuge.  Ņ.  N.
bo#^enbcr  beë  Dl.  Dl.  unb  ber
bethen  Zeugen  N.  N.  und  91.  N.  wird  hiermit  bestätigt
^  )  ^en  18  .  .  .  N.  N.,  k.  k.  Dlotar  zu  ....  .
oder
^en  18...  k.  k  Gericht  N.  N.
(Name  und  Charakter  des  Gerichtsvorstandes.)

Zur  Zahl  191.

Solidar-Haftungsurkimde.
Dl^bem  bem  %  Dl.  (6^araher  unb  280^0?!)  bon  bem  f.  f.
Hauptzollanite  zu  Namens  des  k.  k.  Zollärars,  die  Credilirung
  von  Einfuhrzollgebühren  mit  Einschluß  der  Licenzgebühren  und
der  allgemeinen  Verzehrungssteuer-Zuschläge  unter  den  dießsalls  gegenwärtig ­
  bestehenden  oder  künftig  von  den  zuständigen  k.  k.  Finanzbehörden
vorzuzeichnenden  Bedingungen  und  Vorbehalten  und  insbesondere  auch
unter  der  Verpflichtung  zugestanden  worden  ist,  daß  N.  N.  die  ihm
creditirten  Gebühren  längstens  am  Schlüsse  des  Monats,  vom
nächsten  Monate  nach  dem  Tage  des  Bezuges  der  Waaren  an  gerechļ>ei
  sonst  eintretender  fünspercentiger  Verzinsung  der  creditirten  und
noch  unbenchtigten  Gebühren  und  vorbehaltener  sowol  gerichtlicher  als
30^11^61;  (^#^8  an  bie  bießfaüg  ^86%^»^  f.  f.  ^oaamtëcaMe
r-'x  lin ^  ^ em  ļ'  ķ-  -Zollärar  für  diese  Creditirung  eine  angemessene
Sicherheit  zu  leisten  habe,  so  erklären  wir  Endesunterzeichnete,  und  zwar  ich
Dl.  Dl.  unb  280^1),  ^  Dl.  Dl.  u.  f.  ü.,  unë
dem  k.  k.  Zollärar  solidarisch,  das  heißt,  Alle  für  Einen
und  Einer  für  Alle  haftend  und  verpflichtet,  für  die  Befriedigung  aller
obbemerkten  und  überhaupt  aller  derjenigen  wie  immer  gearteten  Rechte  und
Forderungen  des  k.  k.  Zollärars,  welche  sich  für  dieses  Aerar  aus  der,  dem
N.  N.  seitens  des  k.  k.  Zollamtes  zu  innerhalb  der  Verwaltungs-L
  zu  Theil  werdenden  Creditirung  der  Einfuhrszollgebühren  mit  Einschluß ­
  der  Licenzgebühren  und  der  allgemeinen  Verzehrungssteuer-Zuschläge
V  vQvvvii*
-3 ur  Beseitigung  jedes  Zweifels  wird  beigefügt,  daß  wir  Endesunterzeichnete ­
  uns  aus  gleiche  Weise  solidarisch  für  haftend  erklären,  für  alle  dem
k.  k.  Zollärar  bezüglich  der  Eintreibung  der  vorn  Dl.  Dl.  nicht  rechtzeitig  ober
ntcçt  pflichtgemäß  berichtigten,  diesem  Dl.  Dl.  innerhalb  der  gedachten  Verwattungsjahre
  creditirten  Zollgebühren  mit  Einschluß  der  Licenzgebühren
            
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