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Zentralisation außerordentlich gewann. Nur ganz Naive er
blickten hierin eine Rechtsverletzung des geheiligten Privat
besitzes. In Wirklichkeit war hier nicht ein Hauch von irgend
einer „Expropriation der Expropriateure“, denn alles zentrali
sierte sich in den Händen der finanzkapitalisüschen Staatsorgani
sation und nicht irgendeiner „dritten" Macht. Die Opposition
ging hauptsächlich von den Kreisen der rückständigen Schichten
der Bourgeoisie aus, in erster Linie von den Vertretern des
Handelskapitals und der Handelsspekulation. Die Organisation
der Produktion und der Verteilung schließt dem Wesen nach den
Handel überhaupt und die Handelsspekulation speziell aus;
folglich schließt sie den Handelsgewinn und den „Differenz
gewinn *), den Gewinn aus der Spekulation aus. Soweit diese
Organisation der Produktion und der Verteilung in der Tat durch
geführt wird, bricht sie die „heiligen Rechte" namentlich dieser
Kategorien. Doch wäre es lächerlich, anzunehmen, daß dadurch
die „Rechte der kapitalistischen Klasse in ihrer Gesamtheit
übertreten werden. Hier findet bloß eine Neuverteilung des
Mehrwertes in der Richtung der finanzkapitalistischen Gruppen
statt, eine Verwandlung des Handelsgewinns in Dividende oder
Zinsen, die von der Staatsbank ausgezahlt werden. Folglich
findet hier nicht eine Aufhebung des Mehrwertes statt, sondern
lediglich die Formänderung eines Teiles dieses Mehrwertes.
Gerade darin besteht das Wesen der staatskapitalistischen Orga
nisation, insofern es sich um die Kategorien des Gewanns und der
Verteilung des Mehrwerts handelt. W'as die Verringerung eines
gewissen Teiles des Mehrwertes und seines Abtretens an die
Arbeiter, als Versicherung gegen die Revolution, betrifft, so ist
dies eine nebensächliche Frage, der keine wesentliche Rolle zu-
*) Vergl. R. Hilferding: „Das Finanzkapital“ 9. Kapitel: Die Waren
börse, „Die Kriegswirtschaft aber schließt die Börse und damit börte ihre
ganze Problematik auf.“ (E. Lederer: „Der Wirtschaftsprozeß im Kriege“.)