Contents: Oekonomik der Transformationsperiode

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Zentralisation außerordentlich gewann. Nur ganz Naive er 
blickten hierin eine Rechtsverletzung des geheiligten Privat 
besitzes. In Wirklichkeit war hier nicht ein Hauch von irgend 
einer „Expropriation der Expropriateure“, denn alles zentrali 
sierte sich in den Händen der finanzkapitalisüschen Staatsorgani 
sation und nicht irgendeiner „dritten" Macht. Die Opposition 
ging hauptsächlich von den Kreisen der rückständigen Schichten 
der Bourgeoisie aus, in erster Linie von den Vertretern des 
Handelskapitals und der Handelsspekulation. Die Organisation 
der Produktion und der Verteilung schließt dem Wesen nach den 
Handel überhaupt und die Handelsspekulation speziell aus; 
folglich schließt sie den Handelsgewinn und den „Differenz 
gewinn *), den Gewinn aus der Spekulation aus. Soweit diese 
Organisation der Produktion und der Verteilung in der Tat durch 
geführt wird, bricht sie die „heiligen Rechte" namentlich dieser 
Kategorien. Doch wäre es lächerlich, anzunehmen, daß dadurch 
die „Rechte der kapitalistischen Klasse in ihrer Gesamtheit 
übertreten werden. Hier findet bloß eine Neuverteilung des 
Mehrwertes in der Richtung der finanzkapitalistischen Gruppen 
statt, eine Verwandlung des Handelsgewinns in Dividende oder 
Zinsen, die von der Staatsbank ausgezahlt werden. Folglich 
findet hier nicht eine Aufhebung des Mehrwertes statt, sondern 
lediglich die Formänderung eines Teiles dieses Mehrwertes. 
Gerade darin besteht das Wesen der staatskapitalistischen Orga 
nisation, insofern es sich um die Kategorien des Gewanns und der 
Verteilung des Mehrwerts handelt. W'as die Verringerung eines 
gewissen Teiles des Mehrwertes und seines Abtretens an die 
Arbeiter, als Versicherung gegen die Revolution, betrifft, so ist 
dies eine nebensächliche Frage, der keine wesentliche Rolle zu- 
*) Vergl. R. Hilferding: „Das Finanzkapital“ 9. Kapitel: Die Waren 
börse, „Die Kriegswirtschaft aber schließt die Börse und damit börte ihre 
ganze Problematik auf.“ (E. Lederer: „Der Wirtschaftsprozeß im Kriege“.)
	        
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