Full text : Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

2Q  43-4G.  Bestimmungen  für  die  Seeküste.
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auszustellen.  («.  «M  «.  ssw  a.  u.j
2.  H-fälksamtkich-  Acverwachuuq.
a)  Während  der  Reinigungs-Periode.
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mm U  liegt  ihnen  aber  in  Bezug  aus  bie  austere  Ueberwachuug  »b,
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b)  Noch  vollendeter  Reinigungs-Periode.
45  Nach  vollendeter  Reinigungsperiode  finden  die  Bestimmungen,
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Anwendung.
IV.  Besondere  Bestimmungen  für  die  ^  e  eknft  e
und  Grenzg  ewäss  er.
1.  Auf  der  See.
«)  Annäherung,  fammi  und  Ankern  kleiner  Fahrzeuge.
46.  M^igen  imb  mit  met#  ßcibmiß  c8
beut  Ralle,  daß  die  überwiegende  Gewalt  eines  zufälligen  Ute  Ñ
            
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