; i
1
\ j
Staatsleben Oesterreichs emporgehoben, und wenn Oesterreich die hohe Mission zugelallen ist.
die Wolthaten der Cultur und des erwerbschaffenden Verkehres den Völkern des Ostens zu
zubringen, so ist in dem weiten und fruchtbaren Donauthale unsere Gesellschaft das erste Ver
mittlungsglied, das werthätigste Instrument hiezu. Wollen wir. meine Herren, dieser Aufgabe
genügen, so müssen wir vor Allem die erforderlichen Mittel dazu schaffen; wo nicht, so
müssen wir in den Hintergrund treten und die Sorge für die Erfüllung jener Mission, die durch
irgend einen Beschluss von Ihnen wol gefördert, niemals aber aufgehalten werden kann,
Anderen überlassen. Wir zweifeln nicht einen Augenblick, dass Sie, fortschreitend auf dem
bisher betretenen Wege, das Erstere wählen und durch Bewilligung der Mittel die Gelegenheit
herbeiführen werden, jenen Aufwand reichlich zu verzinsen.«
Solche Worte verfehlten ihre Wirkung nicht. Dies um so weniger, als sich mit dem
Erscheinen der französischen und englischen Armeen jenseits der Donaumündungen die
Erkenntniss von der europäischen Bedeutung des Donaustromes auch im Westen immer
allgemeiner Bahn brach, die Speculation jener Tage mit der Wiederkehr des Friedens ein
rasches Emporblühen jeglichen Verkehres in Aussicht nahm, und schon die Betriebsergebnisse
des Jahres 1855 diese Hoffnungen zu rechtfertigen schienen.
In diesem Jahre stieg nämlich die Frachtenbewegung auf 10,64G.456 Centner und
war gegen 1854 allein auf der Linie Pest-Semlin-Orsova um 1,800.000 und auf der Linie
Orsova-Galaz um mehr als 2.000.000 Centner höher. Auf letzterer Linie hätte sich dieselbe,
grösstentheils aus dem Getreide verkehre herrührend, noch lebhafter gestalten können, wenn
die erst im Bau begriffenen Schiffe schon vollendet, und dadurch die Gesellschaft im Stande
gewesen wäre, zur Zeit des grössten Waarenandranges den an sie gestellten Anforderungen
zu entsprechen.
Der Gesammterfolg des Jahres 1855 war ein reiner Ueberschuss von 1,488.850 ff,
so dass eine Dividende von 33 11. per Actie vertheilt werden konnte. —
Inzwischen war Sebastopol gefallen, und in Paris der Congress zusammengetreten, dessen
goldene Feder im Frieden vom 30. März 1856 die Freiheit der Schiffahrt auf der Donau
proclamirte, aber hiedurch das Privilegium zerstörte, das die Donau-Dampfschilfahrts-Gesellschaft
für die schweren Opfer entschädigen sollte, welche sie im allgemeinen Interesse gebracht.
Artikel XV des Pariser Vertrages lautete:
>; Nachdem durch die Wiener Congressacte die Grundsätze für die Regelung der Schiffahrt
auf denjenigen Flüssen, die mehrere Staaten trennen oder durchlaufen, festgestellt worden sind,
so kommen die vertragschliessenden Theile unter sich überein, dass die Grundsätze in Zukunft
gleichermassen auf die Donau und ihre Mündungen Anwendung linden sollen. Sie erklären
diese Bestimmung von nun an als zum öffentlichen Rechte Europas gehörig und stellen dieselbe
unter ihre Garantie.«
, Die Schiffahrt auf der Donau darf künftighin weder irgend einer Hemmniss noch einer
Abgabe unterworfen werden, welche durch die in den nachfolgenden Artikeln enthaltenen
Bestimmungen nicht vorgesehen wären. Es wird daher auch weder ein Zoll, welcher allein auf
die Thatsache der Beschiffung des Flusses gegründet wäre, noch irgend eine Abgabe von den
Waaren erhoben werden, die sich an Bord der Schifte befinden. Die für die Sicherheit der
durch diesen Fluss getrennten oder durchströmten Staaten zu erlassenden Polizei- und Quaran-
tainevorschriften werden in einer Weise abgefasst werden, um so viel als nur immer möglich
6*