Full text : Denkschrift der Ersten k. k. privilegirten Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft zur Erinnerung ihres fünfzigjährigen Bestandes

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sollte,  die  Ermächtigung  zur  Sistimng  des  weiteren  Rückkaufes,  beziehungsweise  zu  einem  den
Interessen  der  Actienbesitzer  günstigeren  Durchführungsmodus  der  Rücklösung,  zu  erlangen,
sowie  inzwischen  durch  Aufnahme  eines  Anlehens  für  die  zur  Abtragung  der  Gesellschaftsschuld ­
  an  den  Staat  erforderlichen  Geldmittel  zu  sorgen.
Es  wurden  von  der  gesellschaftlichen  Administration,  verstärkt  durch  Vertreter  des
Ausschusses,  die  Verhandlungen  mit  der  ungarischen  Regierung  eingeleitet,  welche  alsbald  zu
dem  Resultate  führten,  dass  der  ungarische  Finanzminister  verhiess,  die  Forderungen  der
Gesellschaft  ehethunlichst  dem  Reichstage  zur  Annahme  zu  empfehlen,  falls  dieselbe  einerseits
auf  die  Stellung  eines  Präclusivtermines  verzichte  und  sich  andererseits  anheischig  mache,
nach  dem  Ausbau  der  Szabolcser  Zweigbahn  den  Frachtsatz  für  Kohle  auf  der  Strecke  Üszög-Mohács
  von  14  kr.  auf  12  '/%  kr.  per  Zollcentner,  d.  i.  auf  1  kr.  per  Centner  und  Meile  zu
ermässigen.  Auf  Grund  dieser  Abmachungen  ertheilte  die  ausserordentliche  Generalversammlung
vom  2.  December  1872  der  Gesellschaftsverwaltung  die  Ermächtigung  zum  definitiven
Abschlüsse  des  Uebereinkommens,  worauf  dasselbe  in  dem  ungarischen  Reichstage  eingebracht
und  von  beiden  Häusern  desselben  mit  der  Modification  angenommen  wurde,  dass  der  Tarif  von
1  kr.  per  Centner  und  Meile  als  Maximum  erklärt  und  die  Gesellschaft  verpflichtet  wurde,
sowol  dafür  zu  sorgen,  dass  ihre  Eisenbahnbetriebsmittel  stets  den  Anforderungen  des
Kohlentransportes  entsprechen,  als  auch  mit  ihren  Schiffen  innerhalb  der  Grenzen  Ungarns
unter  ungarischer  Flagge  zu  fahren,  —  Abänderungen,  denen  sich  die  Gesellschaft  ohneweiters
unterwarf.  Gleichzeitig  wurde  der  Modus  festgesetzt,  in  welchem  die  gesellschaftliche  Steuer  vom
Jänner  18G8  an  vertheilt  und  entrichtet  werden  sollte.
Am  11.  und  19.  April  1873  erhielten  die  bezüglichen  Gesetze  die  kaiserliche  Sanction,
und  damit  war  die  Refundirungsfrage  nach  fünfjährigen,  schwierigen  und  wechselvollen
Verhandlungen  endgiltig  geordnet,  und  der  Donau-Dampfschiftährts-Gesellschaft  die  legale
Basis  ihrer  Unabhängigkeit  gegeben.  Autonom,  keinem  fremden  Willen  unterthan,  nur  dem
eigenen  Gesetze  gehorchend,  sollte  sie  fortan  ihren  Beruf  erfüllen,  die  Chancen  des  Erfolges,  wie
die  Ungunst  der  Verhältnisse  tragen!  —
Mit  dem  Abschlüsse  der  Refundirungsverträge  begann  für  die  Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft
  eine  neue  Aera;  die  Periode  finanzieller  Abhängigkeit,  welche  ihrer  Entwicklung
schädliche  Grenzen  gezogen,  die  Anbequemung  an  die  fortschreitenden  Bedürfnisse  des  Handels
und  Verkehres  gehindert  hatte,  war  geschlossen.  Das  Jahr  1872  bildet,  wie  den  Wendepunkt  in
den  Verhandlungen,  so  auch  die  Grenzmarke  zwischen  beiden  Epochen.
Allein  über  dem  Errungenen  darf  man  weder  der  Opfer  vergessen,  welche  es  gekostet,
noch  die  schweren  Verpflichtungen  übersehen,  welche  der  Gesellschaft  auferlegt  wurden.  Wäre
es  für  die  Donau  -Dampfschiffahrts-  Gesellschaft,  insbesondere  gegenüber  den  concurrirenden
Unternehmungen,  von  wahrhaft  unschätzbarem  Wer  the  gewesen,  wenn  der  ersten  Anregung  zur
Lösung  des  Garantieverhältnisses  die  That  auf  dem  Fusse  gefolgt  wäre,  so  müssen
die  Bedingungen,  von  welchen  dieselbe  abhängig  gemacht  wurde,  um  so  drückender
erscheinen,  als  dieselben  unter  anderen  längst  geänderten  Verhältnissen  aufgestellt
worden  waren.  Die  Vorboten  der  nahenden  Krise  hatten  schon  längst  den  Morgenschimmer
des  »  volkswirtschaftlichen  Aufschwunges«  verdrängt,  und  leider  sollte  auch  in  dieser
Beziehung  das  Jahr  1872  zum  Grenzstein  einer  Epoche  in  der  wirtschaftlichen  Entwicklung
der  gesellschaftlichen  Unternehmung  werden.
            
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