Full text : Die Methoden der Volkszählung, mit besonderer Berücksichtigung der im preussischen Staate angewandten

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1.  Fragen,
die  Lage  und  Beschaffenheit  der  Grundstücke  im  Allgemeinen  betreffend.
1)  Welche  Nummern  hat  das  Grundstück?  Auf  dem  Hypothekenfolium?  I m  Brandcataster?
Im  Steuercataster?
2)  Hat  dasselbe  noch  eine  besondere  Benennung?  Welche?
3)  Wer  ist  der  Besitzer  desselben?
4)  Welchem  Zwecke  oder  welchen  Zwecken  dient  das  Grundstück  vorzugsweise?
Wieviel  enthält  es  Privatwohngebäude?
5)  Befinden  sich  bei  dem  Grundstücke,  als  besondere  Gebäude  bestehende  Scheunen,  Schuppen,  Ställe?
Wie  viel  zusammen?
6)  Oder  befinden  sich  bei  dem  Grundstücke,  als  besondere  Gebäude  bestehende  Fabrikgebäude,  Mühlen,  Privat*
Magazine?  Wie  viel  zusammen?
7)  Welches  ist  wohl  der  gegenwärtige  Werth  des  Grundstücks  (ohne  bewegliches  Inventar),  wenn  es  aus  freier  Hand
verkauft  werden  sollte?
8)  Wie  hoch  ist  dasselbe  mit  Hypothekenschulden  (einschliesslich  etwaiger  Pfandbriefschulden)  belastet?

Motive  und  Erläuterungen,
die  Angaben  über  Lage  und  Beschaffenheit  der  Grundstücke  im  Allgemeinen  betreffend.

Zu  1.  Die  Fragen  nach  der  Nummer  eines  Grundstücks  sind  nothwendig  zu  seiner  bestimmten  Bezeichnung.  Gewöhnlich  laufen
mehrere  Numerirungen  neben  einander  her.  Bei  dem  zur  Zeit  noch  stattfindenden  Mangel  eines  allgemeinen,  über  die  ganze
Monarchie  verbreiteten  Gebäudecatasters  ist  daher  die  Angabe  der  oben  namhaft  gemachten  drei  verschiedenen  Nummern  für
jetzt  noch  unentbehrlich.
Zu  2.  Die  etwaige  orts-  oder  gegendübliche  Nebenbezeichnung  des  Gebäudes  ist  mitzutheilen,  um  die  Ortsverzeichnisse  darnach
vervollständigen,  bezüglich  berichtigen  zu  können.
Zu  3.  Nach  dem  Namen  des  Besitzers  des  Grundstücks  wird  deshalb  besonders  gefragt,  weil  er  durch  die  Unterschrift  dann
nicht  in  Erfahrung  gebracht  wird,  wenn  das  Grundstück  nicht  von  ihm  selbst  verwaltet,  sondern  von  einem  Andern  administrât  wird.
Zu  4  —  6.  Nachrichten  über  die  Bestimmung  der  Grundstücke  werden  in  Preussen  schon  seit  mehr  als  50  Jahren  erhoben.  Für  die
Kenntniss  des  gewerblichen  Charakters  der  Orte  sind  sie  von  grösster  Wichtigkeit.  Die  bisherigen  Tabellen  stellen  bekanntlich
2  grosse  Gruppen  von  Gebäuden  auf,  öffentliche  und  Privatgebäude.  Die  oben  gestellten  Fragen  beziehen  sich  aber  nur  auf
Privatgebäude.  Hinsichtlich  dieser  unterscheiden  jene  Tabellen  zwischen  Privatwohngebäuden,  sodann  gewerblichen  Gebäuden,  als:
Fabriken,  Mühlen,  Privat-Magazinen,  und  endlich  zwischen  landwirtschaftlichen  Gebäuden,'Scheunen,  Schuppen  und  Ställen.
Diese  Unterscheidungen  sind  auch  fernerhin  beizubehalten  und  darum  sind  die  Fragen  gestellt.
Zu  7  —  8.  Die  Fragen  nach  dem  Werth  und  der  Verschuldung  der  Grundstücke  sind  so  delicater  Natur,  dass  man  sie
nicht  gestellt  haben  würde,  wenn  die  Nachweise,  die  durch  ihre  genaue  Beantwortung  erhalten  werden  können,  nicht  von  der
allergrössesten  Wichtigkeit  und  namentlich  in  jetziger  Zeit  wären.  In  den  Städten  wie  auf  dem  Lande  ist  die  Klage  nach
mangelndem  Realcredit  eine  gleich  grosse,  eine  gleich  dringende.  Es  giebt  aber  sehr  viele  Stimmen,  die  diese  Klagen  für  übertrieben, ­
  eine  etwaige  weitere  Verschuldung  des  Grundbesitzes  für  unmöglich,  weil  gefährlich  halten.  Der  Streit  bewegt  sich  indess
so  lange  in  vagen  Vermuthungen,  als  nicht  auf  eine  bestimmte  Weise  die  Realverschuldung  der  einzelnen  Landestheile  wahrheitsgetreu ­
  nachgewiesen  ist.  Mittels  der  beiden  gestellten  Fragen  und  der  darauf  ertheilten  Antworten  ist  zu  einem  solchen  Nachweise ­
  auf  dem  kürzesten  Wege  zu  gelangen.  Alle  Die,  welche  die  Fragen  7  und  8  richtig  beantworten,  leisten  daher  dem  öffentlichen ­
  Wohle  einen  wichtigen  Dienst.
            
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