Full text: Volkswirtschaftspolitik

Armenpolitik. 
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stützungspflicht der näheren Blutsverwandten oder die werk- 
tätige Menschenliebe anderer Personen eingreift. Eine in 
dieser Lage befindliche Person ist hilfsbedürftig (arm im recht 
lichen und fachlichen Sinne). Dabei handelt es sich stets um 
einen kleiner: Bruchteil des Volkes. Gleichwohl liegt hier 
eirre ernste Aufgabe vor, die seit Jahrtausenden die Mensch- 
heit beschäftigt und imrner beschäftigen wird. Im Mittelalter 
widmete sich die bürgerliche und kirchliche Wohltätigkeit der 
Fürsorge für die Armen, die Staatsgewalt trat nur ergänzend 
ein. In der: neuzeitlichen Volkswirtschaften hat das staat 
liche Eingreifen eine.besondere Bedeutung erlangt, weil eine 
nicht geordnete, nicht genügend ineinandergreifende Armen 
pflege trotz ihrer guten Absichten leicht zur Unterstützung der 
Trägheit führt. Ir: sehr verschiedener Weise haben die Staaten 
regelnd und ordnend auf das Armenwesen eingewirkt. Überall 
aber, auch in Läirdem, in denen der freiwilligen Armenpflege 
eine verhältnismäßig große Bedeutung geblieben ist, hat sich 
die staatlich geordnete Armenpflege und ihre Durchführung 
durch öffentliche Behörden und Stellen in der neueren Zeit 
wesentlich erweitert und ist vielfach in den Vordergrund ge 
treten, ohne deshalb die kirchliche und bürgerliche Arbeit bei 
seite zu schieben. Die Gesetzgebung ordnet die Ansprüche und 
bezeichnet die Stellen zur Durchführung der öffentlichen 
Armenpflege. Die eigentliche öffentliche Armenlast über 
nehmen in der Hauptsache die engeren und weiteren Selbst 
verwaltungskörper (Genreinden, Kreise, Provinzen usw.), und 
erst ergänzend setzt der Staat nrit eigenen Mittelir ein. In 
Deutschland erscheinen nach Maßgabe des Gesetzes über den 
llnterstützuirgswohnsitz (jetzige Fassung vom 30. Mai 1908) 
als Träger der öffentlichen Arnrenpflege in erster Lirrie die 
Ortsarmenverbände (eine oder mehrere Gemeinden oder 
Grrtsbezirke umfassend). Sie haben jeden, der in ihrem Be 
zirke „hilfsbedürftig" wird, vorläufig zu unterstützen. Die
	        
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