Full text: Volkswirtschaftspolitik

Arbeiterwohlfahrtspolitik. 
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des Unterstützten. Um hier Härten zu vermeiden, hat das 
deutsche Reichsgesetz vom 15. März 1909 den Begriff der 
Armenunterstützung wesentlich eingeengt. 
Daß neben der öffentlichen die nichtöffentliche Armen 
pflege noch an sehr vielen Stellen ergänzend einzugreifen 
Gelegenheit findet, versteht sich von selbst. Es muß anerkannt 
werden, daß die Gelegenheit eifrig benutzt wird. Diese Lei 
stungen einschließlich der Tätigkeit der Vereine und der Kirchen 
gemeinschaften erreichen überall einen ansehnlichen Bruch 
teil der in Geld ausgedrückten öffentlichen Leistungen. Die 
öffentlichen Leistungen selbst sind keineswegs gering. Nament 
lich in den großen Städten erfordern sie sehr bedeutende Auf 
wendungen. (Vgl. Band 346 dieser Sammlung.) 
Siebenter Teil. 
Arbeiterrvohlfahrtspolilik. 
23. Allgemeines. 
Raunrrücksichten nötigen dazu, die Darstellung auf die 
Maßnahmen der staatlichen Politik zugunsten der Lohnarbeiter 
zu beschränken. 
Diese „Arbeiterwohlfahrtspolitik" will dem Gesamtwohle 
dienen durch Hebung der Lohnarbeiterschaft. Dabei beschränkt 
sie sich nicht auf Beseitigung von Mängeln der heutigen Ein- 
konnnensordnung. Sie erstrebt vielmehr in letzter Linie eine 
Hebung der Lohnarbeiterklasse in allen Beziehungen. Daß 
die staatliche Politik allein ein so hohes Ziel nicht erreichen 
kann, ist klar. Es bedarf gerade in dieser Beziehung einer 
umfangreichen selbständigen Arbeit sowohl der Selbstver 
waltungskörper, besonders der Gemeinden, als auch der 
Arbeitgeber und der Arbeiter selbst, bei letzteren namentlich 
auf genossenschaftlichem Wege (vgl. Band 384 dieser Samm-
	        
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