Full text : Volkswirtschaftspolitik

Arbeiterwohlfahrtspolitik.

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des  Unterstützten.  Um  hier  Härten  zu  vermeiden,  hat  das
deutsche  Reichsgesetz  vom  15.  März  1909  den  Begriff  der
Armenunterstützung  wesentlich  eingeengt.
Daß  neben  der  öffentlichen  die  nichtöffentliche  Armenpflege ­
  noch  an  sehr  vielen  Stellen  ergänzend  einzugreifen
Gelegenheit  findet,  versteht  sich  von  selbst.  Es  muß  anerkannt
werden,  daß  die  Gelegenheit  eifrig  benutzt  wird.  Diese  Leistungen ­
  einschließlich  der  Tätigkeit  der  Vereine  und  der  Kirchengemeinschaften ­
  erreichen  überall  einen  ansehnlichen  Bruchteil ­
  der  in  Geld  ausgedrückten  öffentlichen  Leistungen.  Die
öffentlichen  Leistungen  selbst  sind  keineswegs  gering.  Namentlich ­
  in  den  großen  Städten  erfordern  sie  sehr  bedeutende  Aufwendungen. ­
  (Vgl.  Band  346  dieser  Sammlung.)

Siebenter  Teil.
Arbeiterrvohlfahrtspolilik.
23.  Allgemeines.
Raunrrücksichten  nötigen  dazu,  die  Darstellung  auf  die
Maßnahmen  der  staatlichen  Politik  zugunsten  der  Lohnarbeiter
zu  beschränken.
Diese  „Arbeiterwohlfahrtspolitik"  will  dem  Gesamtwohle
dienen  durch  Hebung  der  Lohnarbeiterschaft.  Dabei  beschränkt
sie  sich  nicht  auf  Beseitigung  von  Mängeln  der  heutigen  Einkonnnensordnung.
  Sie  erstrebt  vielmehr  in  letzter  Linie  eine
Hebung  der  Lohnarbeiterklasse  in  allen  Beziehungen.  Daß
die  staatliche  Politik  allein  ein  so  hohes  Ziel  nicht  erreichen
kann,  ist  klar.  Es  bedarf  gerade  in  dieser  Beziehung  einer
umfangreichen  selbständigen  Arbeit  sowohl  der  Selbstverwaltungskörper, ­
  besonders  der  Gemeinden,  als  auch  der
Arbeitgeber  und  der  Arbeiter  selbst,  bei  letzteren  namentlich
auf  genossenschaftlichem  Wege  (vgl.  Band  384  dieser  Samm-
            
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