Bettfedernfabriken Straus & Co.
in Cannstatt, Untertürkheim und Berlin
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BEAMTENUNTERSTÜTZUNGSKASSE. Die Kasse ist von der Firma gegründet und
bezweckt die Unterstützung der nicht mehr erwerbsfähigen oder im Erwerb beschränkten
Beamten sowie deren Witwen und minderjährigen Waisen. Die Angestellten haben keinen
Beitrag zu der Kasse zu leisten; die Unterstützungen, die an sich als freiwillige Zuwen
dungen zu bezeichnen sind, richten sich nach dem Dienstalter und der Dienststellung des
Angestellten. Es werden schon jetzt Unterstützungen gewährt, die jährlich bis zu 800 M.
im Einzelfalle betragen. Jetziges Kapital 150 000 M.
ARBEITERINVALIDENKASSE. Diese Kasse gewährt den Arbeitern und Arbeiterinnen
im Falle ihrer Invalidierung eine Zulage zu der staatlichen Rente. Für die Bemessung
dieser Rentenzulage sind die Satzungen der Arbeiterinvalidenkasse maßgebend, nach
welchen, wenn mindestens 10jährige, ununterbrochene Dienstzeit vorliegt, der Arbeiter für
jedes Dienstjahr 7 M., die Arbeiterin für jedes Dienstjahr 5 M. Rentenzulage erhält, so
daß die Mindestzulage für den Arbeiter jährlich 70 M., für die Arbeiterin jährlich 50 M.
beträgt. Zurzeit beziehen 6 Invaliden zusammen jährlich 660 M. Unterstützung in monat
lichen Auszahlungen. Soweit die Zinsen des Kapitals zur Gewährung der Unterstützungen
nicht ausreichen, kommt die Firma freiwillig für den Fehlbetrag auf. Das Grundkapital
dieser Kasse wurde im Jahre 1898 in Höhe von 5000 M. von der Firma gestiftet und ist
durch weitere Zuwendungen und durch die Zinsen zu einem Fonds von etwas über 12 000 M.
angewachsen. Die Verwaltung der Kasse liegt in den Händen der Arbeiter, deren Aus
schuß jeweils die Unterstützung der Invaliden bei der Firma beantragt.
WÖCHNERINNEN-UNTERSTÜTZUNGSKASSE. Diese Kasse wurde im Jahre 1907
ins Leben gerufen. Durch weitere Zuwendungen der Firma und durch Verzinsung ist das
Vermögen inzwischen auf eine Summe von etwa 2100 M. angewachsen. Die Firma leistet
auch jetzt noch regelmäßige Zuwendungen, so daß der Fonds noch weiter steigen wird.
Aus dieser Kasse werden als Beitrag zu den Wochenbettunkosten an verheiratete Arbei
terinnen 20 M. in jedem Fall, an unverheiratete Arbeiterinnen 15 M. bei der ersten Geburt
bezahlt. Das Kapital wird nicht angegriffen; wenn die Unterstützungen den Zinsenbetrag
übersteigen, so wird der Fehlbetrag von der Firma gedeckt.
SOMMERURLAUB DER BEAMTEN. Die kaufmännischen und technischen Beamten
erhalten in den Sommermonaten einen bezahlten Erholungsurlaub, der 3 21 Tage umfaßt.
SOMMERURLAUB FÜR DIE ARBEITERSCHAFT. Für den der Arbeiterschaft schon
seit Jahren gewährten Sommerurlaub sind die Bestimmungen maßgebend, daß Arbeiter
und Arbeiterinnen in den Monaten Juni und Juli
2 Tage Sommerurlaub erhalten, wenn sie 3 und 4
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und mehr ganze Dienstjahre im Hause zurückgelegt haben. Von dieser Einrichtung haben
im Sommer 1912 41 männliche und 60 weibliche Arbeiter Gebrauch machen können.
DIENSTALTERSZULAGEN AN DIE ARBEITERSCHAFT. Am Schluß eines Jahres
werden auch regelmäßig Alterszulagen an die Arbeiterschaft verteilt, sofern Arbeiter und
Arbeiterinnen mindestens 3 volle Dienstjahre im Hause zurückgelegt haben. In diesem
Fall beträgt die Alterszulage für Arbeiter 10 M., für Arbeiterinnen 5 M. Für jedes weitere
Dienstjahr wird, ohne Einschränkung nach oben, je 1 M. zugelegt.
Mit diesen Alterszulagen soll besonders darauf hingewirkt werden, daß der Stamm alter,
verläßlicher Arbeiter sich mehr und mehr vergrößert. Der Erfolg dieser Einrichtung ist
leicht daran zu erkennen, daß z. B. Ende Dezember 1912 an 133 Leute Zulagen verteilt werden
konnten, von welchen sich 76 Zuwendungen zwischen den Summen von 10—40 M. bewegten.