Full text : Graf Georg Kankrin in nationalökonomischer und finanzwirtschaftlicher Beziehung

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Ausgaben,  die,  zwar  an  sicli  nicht  verwerflich,  »doch  mit
den  Kräften  der  Nation  nicht  in  Übereinstimmung  stehen« 1 )
und  deshalb  vermindert  oder  verkürzt  werden  können,  —
und  3)  in  die  »einem  billigen  Luxus  angehörigen  und  überflüssigen« ­
  Ausgaben,  denen  »keine  wesentliche  Notwendigkeit ­
  oder  kein  adäquater  Nutzen  zugrunde  liegt,  besonders
Baulichkeiten«. 2 )
Die  notwendigsten  Ausgaben  eines  Landes  verursachen
nach  Kankrin  die  Zinsen  der  Staatsschulden,  die  Armee,  die
Flotte  und  die  Zivilverwaltung. 2 )
Zur  Deckung  nun  all  dieser  Ausgaben  sind  Staatseinnahmen ­
  nötig,  die  sich  aus  ordentlichen  und  außerordentlichen ­
  Quellen  zusammensetzen.  Die  ersteren  bestehen  aus
Abgaben  und  Staatsvermögen,  und  die  letzteren  —  aus  Anleihen ­
  und  Kontributionen. 8 )  Zu  den  außerordentlichen
Quellen  der  Staatseinnahmen  zählt  Kankrin  noch  »freiwillige
Einschüsse«  aus  Sammellisten  und  dergl.,  besonders  in
Kriegszeiten. 4 )
Die  Staatseinnahmen,  welche  das  Staatsvermögen  zu
ihrer  Quelle  haben,  setzen  sich  zusammen  aus  dem  reinen
Ertrage  der  Staatsgüter  einerseits,  und  aus  den  Einkünften
der  staatlichen  Erwerbsanstalten  andrerseits.
Zu  den  Staatsgütern  zählt  Kankrin  neben  den  Landgütern ­
  und  Forsten  auch  Berg  und-  Salzwerke,  Marmorund
  Steinbrüche,  einträgliche  Gebäude,  Mühlen  etc. 5 )
In  Betreff  der  Regie  dieser  Staatsgüter  meint  Kankrin,
daß  sie  je  nach  der  Art  und  dem  Zwecke,  welchem  sie
dienen,  entweder  vom  Staate  selbst  verwaltet,  oder  Privatpersonen ­
  in  Pacht  abgegeben  werden  müssen.  So  werden
z.  B.  Landgüter,  Mühlen  etc.  besser  verpachtet,  als  von
Staatsdienern  verwaltet. 0 )  Ebenso  eigene  sich  der  Bergbau
mehr  für  die  private  Unternehmung;  allein  höhere  Staatszwecke ­
  der  Unabhängigkeit  und  Sicherheit  können  den

6  Ök.  272.  —  2 )  Ök.  274.  —  3,  Weltr.  131 .  ök.  2 16  und  261/2.  -
*)  Vgl.  Ök.  216  und  262.  —  5 )  Weltr.  162/3;  Ök.  217.  —  °)  Weltr.  165.
            
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