Full text : Laienbrevier der National-Ökonomie

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8.  Kapitel

Rechte  erklären  kann,  wie  seinerzeit  der  englische
Premierminister  Balfour:  „Ich  erstrebe  den  Schutzzoll, ­
  weil  ich  Freihändler  bin."
Den  Schlüssel  hierzu  bietet  der  Kampfeszustand
der  Nationen.
Im  kampfleeren  Raum,  also  innerhalb  der  nationalen ­
  Nlachtsphäre,  ist  die  Notwendigkeit  des  freien
Güteraustausches  so  allgemein  anerkannt,  daß  man  kein
Wort  darüber  zu  verlieren  braucht.  Nein  Volk  denkt  daran, ­
  innerhalb  seines  Machtbereiches  Zollschranken  zu  errichten, ­
  selbst  die  vereinigten  Staaten  nicht,  trotzdem  die
einzelnen  Glieder  dieses  Staatenbundes  die  verschiedenartigsten ­
  wirtschaftlichen  Verhältnisse  aufweisen  und
an  sich  ungeheure  Produktionsgebiete  bilden,  wären
Schutzzölle  an  sich  etwas  Wünschenswertes,  dann  wären
sie  Z.B.  zwischen  Pensplvanien  und  Kalifornien  viel  berechtigter ­
  als  zwischen  Deutschland  und  Ästerreich.  Cs  ist
eine  eigentümliche  Ironie  der  wirtschaftspolitischen  Geschichte, ­
  daß  das  schutzzöllnerischste  Land  der  Welt,  die
vereinigten  Staaten,  zwischen  den  einzelnen  Gliedern
absoluten  Freihandel  hat,  während  im  britischen  Weltreich, ­
  an  dessen  Spitze  das  Freihandelsland  par  excellence, ­
  England,  steht,  zwischen  den  einzelnen  Kolonien
Schutzzollschranken,  selbst  gegen  das  Mutterland  aufgerichtet ­
  worden  sind.  Kanada,  Ñustralien,  Kapland  sind
vollständig  autonome  Schutzzollgebiete.  Die  Erklärung
hierfür  ist  ungeheuer  einfach.  Bei  der  menschlichen
Selbstsucht,  die,  wenn  sie  nur  irgend  kann,  die  Freiheit
des  Tausches  zu  ihren  Gunsten  zu  beeinflussen  sucht,
kann  diese  nur  durch  Übereinkommen,  in  letzter  Linie
also  durch  Macht,  aufrecht  erhalten  werden.  Dieses
geschieht  im  nationalen  Staat  und  kann  geschehen!  In
den  Vereinigten  Staaten  ist  auch  die  Macht  vorhanden,'  in
            
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