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Arbeit und Eigentum
oòer die Vergewaltigung eines Menschen durch den
andern zur Fronarbeit, mit nationalökonomischen Hergängen
vergleichen zu können, was Raub und vergewaltigung
zum Zwecke des arbeitslosen Erwerbes im
Gründe bedeuten.
Jemandem die Früchte seiner Arbeit, oder auch nur
einen Teil derselben, zur Befriedigung eigener Bedürfnisse
mit Gewalt abnehmen, heißt, ihm keine Gegenleistung
aus eigener Arbeit bieten, sondern
etwas, das zu genießen der andere
ohne weiteres als Mensch ein Recht hat.
Der Räuber, der vom Reisenden seine Börse oder
sein Leben fordert, nimmt diesem den Ertrag seiner
Arbeit und gewährt ihm etwas dafür, wozu der andere
so wie so ein Recht hat, nämlich sein Leben.
Der Sklavenhalter, der den Sklaven bei Androhung
von Peitschenhieben zur Arbeit zwingt, gewährt
ihm als Gegenleistung für seine Arbeit eine Schmerzļosigkeit,
aus die der andere als Mensch vom Mitmenschen
so wie so ein unbestrittenes Recht hat.
Diese Definition ist sehr viel wichtiger, als sie
ouf den ersten Blick erscheint,' sie zeigt haarscharf die
renzlinie zwischen einem gerechten und ungerechten
auschş zwischen einem Tausch, der beiderseitig nutzsingend
ist, und der demnach das Volksvermögen vermehrt,
und einem solchen, der nur einseitigen Vorteil
tetet und somit den gerechten Güterverteilungsprozeß
stört.
Wir werden beim Rapite! über den Tausch sehen,
mn wie eigentümliches Schlaglicht hierdurch auf manche
Hergänge unseres Wirtschaftslebens fällt, die uns heute
ņoch als durchaus einwandfrei gelten.