angestrebte System in seiner ganzen Ausdehnung ausgezeichnet
anzuwenden, wann und wo seine directen Interessen
im Spiele sind. In vielen industriellen Gesellschaften
ist in Fragen der Technik und des Umsatzes der Director
vollständig unabhängig vom Aufsichtsrat. Als Repräsentant
der Actionäre controliert der Aufsichtsrat vor allen
Dingen die Resultate ; er greift aber nicht in die Entscheidungen
und Ausführungen ein, ausser in Fällen, wo
das auf dem Spiele stehende Interesse sehr bedeutend
ist oder wo man für angebracht hält, eine vorherige
Controle auszuüben.
Je umfangreicher eine solche Gesellschaft ist, umso
strenger ist das Princip der Decentralisation durchgeführt.
In den Cockerillschen Werken zu Seraing giebt es z. B.
einen Director für die Kohlenbergwerke, einen für die
Hochöfen und Walzwerke, einen für die Stahl Werkstätten,
einen für die Constructionen, einen für den Vertrieb; und
obschon sich alle ihre Werkstätten, Hochöfen, Lager an
demselben Orte befinden, obschon sie alle mit dem Gelde
und für den Geldbeutel derselben Actionäre arbeiten, so
ist doch ein jeder vollkommen unabhängig von dem
andern. Das Walzeisen, das der Director der Hochöfen
und Walzwerke hergestellt hat, wandert nicht notwendigerweise
in die Werkstätten des Directors der Constructionen.
Wenn der erste teurer verkaufen oder der zweite billiger
auswärts einkaufen kann, dann exportiert der Director
der Hochöfen, und sein College importiert nach dem Werke.
Ebenso geschieht es mit den Producten der Kohlenbergwerke
und der Stahlfabrication.
Ein ähnliches System findet sich bei den Eisenbahngesellschaften.
Bei der französischen Nordbahn besorgt
z. B. der Locomotivendienst die Zugkraft für den Betriebsdienst
und stellt diesem die Locomotivstunden, die
er geleistet hat, in Rechnung. Der Director des Locomotivwesens
ist seiner Gesellschaft für die Kosten der Unter-