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überlassen sind, die Latifundien feudalen Ursprungs, die
Domainen, die aus dem Eigentum der Fürsten in das des
Staates übergegangen sind, und endlich die besondere
Form des persönlichen Eigentums, den bäuerlichen Kleinbesitz,
der direct vom Bauern mit Hilfe seiner Familienmitglieder
ausgebeutet wird und fast alles hervorbringt,
was im Haushalt verbraucht wird.*)
Selbstverständlich sind diese Lebensformen in unseren
Ländern, in denen die capitalistische Production herrscht,
bereits stark alteriert; um sie noch in ihrer Unberührtheit
studieren zu können — mit ihrer Arbeitsteilung, die
lediglich nach der Verschiedenheit der Geschlechter durchgeführt
ist —, musä man z. B. die agrarischen Verhältnisse
in Südosteuropa studieren. „Im kleinen Kreise der
Familie,“ sagt Karl Bücher, „oder doch innerhalb der
engen Dorfgrenzen besorgt der Bukowinaer Landbewohner
sich alle seine Lebensbedürfnisse selbst. Beim Bau des
Hauses versteht es der Mann in der Regel, die Arbeiten
des Zimmermanns, Dachdeckers und dergl. zu versehen,
während das Weib das Bemörteln der geflochtenen und
gestockten Wände oder dasi Dichten der Blockwandfugen
mit Moos, das Stampfen des Fussbodens und viele
andere einschlägige Arbeiten übernehmen muss. Vom
Anbau der Gespinstpflanze oder der Aufzucht des Schafes
an bis zur Fertigstellung der Bett- und Kleidungsstücke
aus Leinen, Wolle oder Pelz werk, Leder, Filz oder Strohgeflecht
erzeugt ferner das Bukowinaer Landvolk alles,
selbst die Farbstoffe aus eigens gezogenen Pflanzen, sowie
die nötigen, allerdings höchst primitiven Handwerkzeuge.
Und so ist es im allgemeinen auch mit der Nahrung. Mit
Aufwand ziemlich bedeutender Mühe pflegt der Bauer
sein Maisfeld, stellt auf der Handmühle das Kukuruzmehl
her, das er zum Backen seiner Hauptkost (Mamaliga,
*) Wegen der Definitionen des Begriffs bäuerlicher Besitz
vergleiche man das erste Buch von A. Souchon: La
propriété paysanne (Paris, Larose, 1899).