Full text : Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

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2.  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.

Börsenverkehr.
Das  Börsengesetz,  welches  nach  jahrelanger  umfangreicher  Vorbereitung  und
Durchberatung  vom  1.  Januar  1897  in  Kraft  getreten  ist,  war  in  bezug  auf  die
Beschränkung  des  Terminhandels,  die  Einführung  des  Börsenregisters  u.  a.  bald
einer  gründlichen  Reform  bedürftig,  ein  deutliches  Beispiel  einesteils  dafür,  wie
unfruchtbar  eine  Tendenzgesetzgebung  ist,  mag  auch  ihr  Grundgedanke  noch  so
gesund  sein,  andernteils  wie  schwer  es  ist,  einen  gesetzgeberischen  Fehlgriff  zu  reparieren. ­
  —  Allseits,  auch  vou  den  verbündeten  Regierungen,  wird  anerkannt,
daß  mit  dem  Börsengesetz  ein  Ausnahmerecht  statuiert  ist,  das  den  Geschäftsverkehr
demoralisiert.  Trotzdem  will  die  Revision  nicht  in  Fluß  kommen.  Solange  ein
Gesetz  in  Kraft  bleibt,  wonach  es  möglich  ist,  noch  nach  Jahren  auf  abgeschlosseue
Geschäfte  zurückzugreifen,  wird  der  Verkehr  das  Börsentermingeschäft  meiden.  In
der  Novelle  zum  Reichsstempelgeseh  vom  Dezember  1905  werden  Ermäßigungen  der
Umsatzsteuern  für  den  Arbitrageverkehr  und  den  Handel  in  deutschen  Reichs-  und
Staatsanleihen,  um  eine  Besserung  und  größere  Befestigung  der  Kurse  dieser  Werte
herbeizusühreu,  in  Aussicht  genommen;  es  soll  das  Reportgeschäft,  das  dem  Reiche
größere  Einnahmen  aus  der  Umsatzsteuer  erbringt,  wieder  gehoben  werden.  Das
setzt  jedoch  voraus,  daß  au  der  Börse  einwandfreie  Termingeschäfte  abgeschlossen
werden  können.  —
Schutzgesellschaft  für  fremdländische  Wertpapiere.  Auf  dem  Deutschen
Handelstag  von  1891  hatte  der  Stuttgarter  Delegierte  die  Gründung  einer  der
Londoner  „Corporation  of  foreign  Bondholders“  nachzubildenden  Schutzgesellschaft
für  fremdländische  Wertpapiere  zu  vertreten.  Das  Projekt  scheiterte  indes
an  der  gegenseitigen  Eifersucht  der  Berliner  Banken.  Wer  einen  Blick  auf  die  neuere
Kursbewegung  verschiedener  exotischer  Staatsobligationen,  der  amerikanischen  Bahnen,
der  afrikanischen  und  australischen  Minen-Shares  wirft,  wird  sich  der  Ueberzeugung
nicht  verschließen  können,  daß  ein  solches  Komitee  imstande  gewesen  wäre,  unserem
Lande  Verluste  von  Millionen  zu  ersparen.
II.  Transport-  und  Verkrhrspolitilr.
Allgemeines.
Wenn  man  auf  die  Art  und  auf  die  zeitliche  Aufeinanderfolge  der  verschiedenen
Fragen  des  Großverkehrs  einen  Rückblick  wirft,  so  erhält  man  zugleich  ein  Beispiel  dafür,
wie  die  gesamte  Staatsverwaltung  allmählich  in  ben  letzten  Jahrzehnten  ganz  neue  Aufgaben ­
  und  Ziele,  einen  andern  Inhalt  und  einen  neuen  Geist  gewonnen  hat,  sowie
auf  neue  prinzipielle  Grundlagen  gestellt  worden  ist.  Bis  gegen  die  Mitte  des
vorigen  Jahrhunderts  hin  bestand  die  ganze  Wirtschaftspolitik  in  der  Hauptsache  in
der  gewerbe-  und  zum  Teil  armenpolizeilichen  Aufsicht  des  Ministeriums  des  Innern
über  die  kleingewerblichen  Zünfte,  in  Versuchen,  dem  bedrohlichen  Rückgang  mancher
Handwerkszweige  zu  steuern,  daneben  auch  in  der  Oberaufsicht  über  die  gesamte  Arbeitstätigkeit ­
  des  Landes.  Als  das  Eisenbahnnetz  sich  mehr  und  mehr  ausdehnte,  auch  die  Post
an  den  Staat  überging,  kam  die  Bedeutung  der  Verkehrsanstalten,  zunächst  als  hoher
Wertobjekte  für  die  S  t  a  a  t  s  f  i  n  a  n  z  e  n,  mehr  und  mehr  zum  allgemeinen  Bewußtsein. ­
  Schon  in  den  nächsten  Jahrzehnten  machte  sich  immer  deutlicher  fühlbar,
            
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