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Außer vorstehenden Wohnungen sind noch 17 Läden und
andere Geschäftslokale nebst Wohnungen vorhanden. Wie folgt
sind die
Berufsstände der Mieter:
1. Der Versicherungspflicht unterliegende Arbeiter . . 265
2. Handlungsgehilfen 13
3. Unterbeamte 32
4. Subalternbeamte 2
5. Selbstständige Gewerbetreibende 17
6. Sonstige 8
7. Witwen und Frauen 10
342
Gegen Aftervermietung wird, sobald sie entdeckt wird,
scharf vorgegangen. Eine solche Entdeckung hat gewöhnlich
die Kündigung zur Folge. Von den 342 Mietern des Jahres
1900, die oben nach den Berufsständen gruppiert sind, sind
77 % der Versicherungspflicht unterliegende Arbeiter. Es er
scheint demnach berechtigt, daß die Invaliditäts- und Alters
versicherungsanstalt diesem Verein Hypothekengelder zu
niedrigem Zinssatz leiht. Von den oben angeführten
325 Wohnungen wird für 293 eine Miete bezahlt, die unter
400 M. bleibt, während für die übrigen 32 Wohnungen eine
Miete bezahlt wird, die 400 M. übersteigt.
Im allgemeinen sind die Mieter, wie sich das auch er
warten läßt, in den Ansiedlungen der Genossenschaft sehr
seßhaft. Ein Wohnungswechsel kommt verhältnismäßig selten
vor. Nach den Erkundigungen, die wir eingezogen haben,
ist die Wohnung auf seiten der Mieter gekündigt worden,
weil die Arbeitsstätte zu weit entfernt lag, oder weil der
Mieter nach auswärts verzog, oder weil der Mieter eine Haus
verwalterstelle übernahm, oder weil ein Todesfall eingetreten
ist, oder weil die Wohnung für die Familie nicht mehr aus
reichte. Auf seiten des Vermieters sind hauptsächlich Kündi
gungen nur aus dem Grunde vorgekommen, daß ein Mieter
heimlich fortgezogen ist.
Trotz aller Vorsichtsmaßregeln läßt es sich nicht immer
vermeiden, daß die Wohnungen überfüllt sind, doch sind das
immer nur vereinzelte Fälle. So bewohnt in einem der Ge
nossenschaftshäuser z. B. ein Kurbelstepper mit Frau und