Full text: Baugenossenschaften und der Berliner Spar- und Bauverein

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Außer vorstehenden Wohnungen sind noch 17 Läden und 
andere Geschäftslokale nebst Wohnungen vorhanden. Wie folgt 
sind die 
Berufsstände der Mieter: 
1. Der Versicherungspflicht unterliegende Arbeiter . . 265 
2. Handlungsgehilfen 13 
3. Unterbeamte 32 
4. Subalternbeamte 2 
5. Selbstständige Gewerbetreibende 17 
6. Sonstige 8 
7. Witwen und Frauen 10 
342 
Gegen Aftervermietung wird, sobald sie entdeckt wird, 
scharf vorgegangen. Eine solche Entdeckung hat gewöhnlich 
die Kündigung zur Folge. Von den 342 Mietern des Jahres 
1900, die oben nach den Berufsständen gruppiert sind, sind 
77 % der Versicherungspflicht unterliegende Arbeiter. Es er 
scheint demnach berechtigt, daß die Invaliditäts- und Alters 
versicherungsanstalt diesem Verein Hypothekengelder zu 
niedrigem Zinssatz leiht. Von den oben angeführten 
325 Wohnungen wird für 293 eine Miete bezahlt, die unter 
400 M. bleibt, während für die übrigen 32 Wohnungen eine 
Miete bezahlt wird, die 400 M. übersteigt. 
Im allgemeinen sind die Mieter, wie sich das auch er 
warten läßt, in den Ansiedlungen der Genossenschaft sehr 
seßhaft. Ein Wohnungswechsel kommt verhältnismäßig selten 
vor. Nach den Erkundigungen, die wir eingezogen haben, 
ist die Wohnung auf seiten der Mieter gekündigt worden, 
weil die Arbeitsstätte zu weit entfernt lag, oder weil der 
Mieter nach auswärts verzog, oder weil der Mieter eine Haus 
verwalterstelle übernahm, oder weil ein Todesfall eingetreten 
ist, oder weil die Wohnung für die Familie nicht mehr aus 
reichte. Auf seiten des Vermieters sind hauptsächlich Kündi 
gungen nur aus dem Grunde vorgekommen, daß ein Mieter 
heimlich fortgezogen ist. 
Trotz aller Vorsichtsmaßregeln läßt es sich nicht immer 
vermeiden, daß die Wohnungen überfüllt sind, doch sind das 
immer nur vereinzelte Fälle. So bewohnt in einem der Ge 
nossenschaftshäuser z. B. ein Kurbelstepper mit Frau und
	        
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