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land führte. Viele dieser Sklaven entsprangen, sobald sie den
englischen Boden betreten hatten, ihrem Herrn, liefsen sich
eiligst taufen und galten von nun ab nach einem alten Gesetze
für frei. Im Jahre 1729 verfügte eine oberrichterliche Ent
scheidung, dafs die Taufe oder der Aufenthalt in England hin
fort keine Änderung in dem Verhältnis zwischen Herren und
Sklaven zur Folge haben sollte. Seitdem wimmelten die eng
lischen Zeitungen von Anzeigen über entlaufene, herrenlose,
wiedereingefangene und öffentlich meistbietend zu verkaufende
Sklaven. Das muiste alle edleren Gemüter empören und neue
Streiter für die unterdrückten Neger erwecken. Ein solcher
entstand in Granville Sharp, einem scharfsinnigen Juristen,
der auf den Widerspruch des 1729 gefällten Rechtsspruches
mit dem Verfassungsgrundsatz hinwies: „That every man in
England was free to sue and defend his rights, and that force
could not be used without a legal process.“ In einem glänzen- *
den, grofses Aufsehen erregenden Prozefs (dem sogenannten
„Sommersett“ -Fall: ein nach England mitgebrachter Sklave
sollte entlaufen, wieder eingefangen und war nach Westindien
transportiert werden) stiefs Sharp den Rechtsspruch von
1729 um und setzte 1772 die wichtige Entscheidung durch,
welche lautete: „Ein Sklave ist frei, sobald er seinen Fufs
auf englischen Boden setzt.“
Es läfst sich denken, welche Erregung dieses Urteil in
jener unruhigen Zeit bei Freunden wie Feinden der Sklaverei
entfachen muiste. Zugleich mehrten sich die Berichte, welche
die Roheiten und Schrecknisse der Negersklaverei in aller
Anschaulichkeit schilderten. Damals trat auch Ramsay, ein
Vikar aus Kent, mit seinen Erlebnissen in Westindien an die
Öffentlichkeit. Allenthalben wurde die Frage diskutiert, ob
die Sklaverei und der Negerhandel weiter geduldet werden
sollte. Der Ausbruch der nordamerikanischen Revolution, die
Erklärung der Menschenrechte, die amerikanischen Import
verbote, sowie die Freilassung grofser Sklavenscharen daselbst
führten dem Publikum die Frage immer dringlicher vor die
Seele. Schon 1770 hatten sich in Amerika Mitglieder der
bischöflichen, der römischen, der methodistischen und der
presbytérianischen Konfessionen zum Kampf gegen die Sklaverei
verbündet. 1774 bildete sich in Pensylvanien die erste inter
konfessionelle Abolitionsgesellschaft, an deren Spitze später
Franklin trat.
Diese interkonfessionellen Gesellschaften versuchten von
1770/80 ab in steigendem Mafse die Parlamente für ihre Pläne
zu gewinnen und die Gesetzgebung zu beeinflussen. Damit trat
die Abolitionsgeschichte in ihr viertes, letztes Stadium.
1776 beantragte D. Hartley, ein Quäker und Parlaments
mitglied für Hull, im Unterhause die Abolition, mit der Be
gründung: „The slave trade was contrary to the laws of God