Full text: Die wirtschaftlichen und politischen Motive für die Abschaffung des britischen Sklavenhandels im Jahre 1806/07

XXV 1. 
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und die Händler sich verpflichten, nicht an fremde Mächte zu 
liefern. — 
Der für die eigenen Kolonien geführte britische 
Sklavenhandel wurde durch dies Verbot nicht betroffen. Auch 
gegen ihn war es Fox Vorbehalten, den entscheidenden Streich 
zu führen. Am 10. Juni 180(3 beantragte er nach einer meister 
haften Rede folgende Resolution im Unterhäuser „That this 
house considering the African slave trade to be contrary to 
the principles of justice, humanity and policy, will, with all 
practicable expedition, take effectual measures for the abolition 
of the said trade, in such a manner, and at such a period, as 
may be deemed advisable.“ Die Resolution wurde von beiden 
Häusern, obschon unter heftigen Protesten der Gegner, mit 
grofser Majorität angenommen. Jetzt war es sicher, dafs der 
ganze Handel dem Untergange geweiht war. Da man be 
fürchten mufste, dafs die Feinde der Abolition die noch ge 
stellte Frist benützen würden, um neue Sklavenschiffe in 
Dienst zu stellen und später desto höhere Entschädigungen 
für die Abolition zu beanspruchen, wurde kurz vor Schlufs 
der Session in Eile ein Gesetz verabschiedet, welches die In 
dienststellung neuer Sklavenschiffe, welche nicht früher, d. h. 
vor dem 10. Juni 1806 dazu verwendet worden waren, vom 
1. August 1806 ab untersagte (46. Geo. III, ch. 119). Gleich 
zeitig wurde der König durch eine Adresse ersucht, mit den 
auswärtigen Mächten über eine internationale Abolition in 
Verhandlungen zu treten. 
Fox' frühzeitiger Tod im Oktober 1806 konnte den Sieges 
lauf nicht mehr aufhalten. Parlament und Regierung waren 
sich bis auf wenige grundsätzliche Opponenten endlich einig 
in der Frage. Im Oberhause wurde der letzte Schritt auf 
diesem Wege getan. Der neue Premierminister Grenville legte 
ihm am 2. Januar 1807 die letzte Abolitionsbill vor, welche 
den gesamten britischen Sklavenhandel, soweit er noch be 
stand, verbot. Das Gesetz fand zwar seitens seiner alten 
Feinde, die mit einer Insurrektion Westindiens drohten, den 
schärfsten Widerstand, wurde aber schliefslich mit unwesent 
lichen Änderungen angenommen. Am 25. März 1807 erhielt 
es die königliche Bestätigung. Als letzter Landungstermin 
für Sklaven wurde der 1. März 1808 bestimmt (47. Geo. III, 
c. 36, genauer Text auch bei Southey III, S. 387). Zuwider 
handlungen wurden wie in dem Gesetz von 1806 durch Geld 
strafen, nur doppelt so hohe, geahndet. —
	        
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