Full text : Die wirtschaftlichen und politischen Motive für die Abschaffung des britischen Sklavenhandels im Jahre 1806/07

XXV  1.

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guter  Behandlung  die  Neger  auf  den  Plantagen  sich  nicht  auf
natürliche  Weise  vermehren  oder  wenigstens  ihre  Zahl  erhalten ­
  sollten.  Ihre  grofse  Fruchtbarkeit,  die  nur  durch  Kriege,
»Sklavenjagden  und  andere  gewaltsame  Eingriffe  gehemmt  wurde,
stand  aufser  Zweifel  (Clarkson,  Imp.,  S.  86  ff.,  siehe  auch  die
von  Wilberforce  am  18.  April  1791  im  H.  o.  C.  erwähnten
Beispiele  der  verwilderten  Negerabkömmlinge,  auch  Malthus  1,
cap.  VIII,  S.  111  und  113,  VII.  Auflage;  Isert,  S.  356  sowie
Brougham  IV,  »S.  561).
Wenn  sich  in  den  südlichen  Vereinigten  Staaten  die  Zahl
der  Sklaven  halten  und  sogar  vermehren  konnte  (Fox,  H.  o.
C.,  10.  April  1806),  so  hätte  man  von  dem  für  die  Neger
noch  günstigeren  Klima  Westindiens  mindestens  dasselbe  erwarten ­
  sollen.  Und  trotzdem  waren  hier  bis  um  den  Ausbruch ­
  der  nordamerikanischen  Revolution  die  Pflanzer  nie
ohne  Importe  ausgekommen.  Die  Ursache  hierfür  war  einfach ­
  die  :  Es  fehlte  eine  angemessene  Behandlung  und  Lebensweise ­
  der  Negersklaven.  Die  auf  den  Pflanzungen  verübten
Grausamkeiten  dezimierten  die  Bevölkerung.  Sogenannte
Sklavenschutzgesetze  gab  es  bis  1787  kaum  im  allerdürftigsten
Mafse  und  rein  zum  Hohn  gegen  ihre  übliche  Anwendung
und  Auslegung.  So  war  beispielsweise  zwar  seit  jeher  ärztliche
Behandlung  für  die  erkrankten  Sklaven  auf  den  Plantagen  vorgeschrieben; ­
  doch  standen  manchmal  4—5000  Neger  unter
einem  einzigen  Arzte!  Erst  die  sogenannte  „Consolidated  Act“
vom  Jahre  1787,  welche  unter  dem  Druck  der  öffentlichen
Meinung  in  Europa  für  Jamaika  zustande  gekommen  war,
verstand  sich  zu  notdürftigen  Verbesserungen  in  der  Behandlung ­
  der  Neger.  Wie  lax  die  bestehenden  Bestimmungen  aber
immer  noch  angewendet  wurden,  bekunden  die  Zeugnisse  in
den  Reports  von  1789  und  1791.  Die  dort  erwähnten  Vorfälle ­
  waren  alle  neueren  Datums  (Wilberforce,  18.  April  1891).
Der  Geist  der  Gesetze  kennzeichnete  sich  am  besten  durch
die  Tatsache,  dafs  bis  1802  die  willkürliche  Ermordung  eines
Sklaven  nur  mit  18  £,  auf  Barbadoes  gar  nur  mit  15  £  Geldstrafe ­
  gesühnt  wurde  (Wilberforce,  ibid.,  auch  Bandinell.  S.  89).
Ein  Mr.  Rofs  z.  B.  erwähnt  dort  ausdrücklich,  dafs  der  Heridas ­
  Recht  habe,  seine  Sklaven  in  jeder  beliebigen  Weise  zu
bestrafen.  Sonstige  Proben  von  der  elenden  Lage  der  Neger
bis  zum  letzten  Augenblick,  wo  der  Handel  erlaubt  war,  finden
sich  bei  Bandinell  (S.  122  ff.),  auch  bei  Blake  im  Kap.  XI.
Trotz  der  schlechten  Behandlung  hatten  sich  im  Laufe
des  18.  Jahrhunderts  die  Überschüsse  der  Verstorbenen  über
die  Geburten  unter  der  Einwirkung  des  nordamerikanischen
Unabhängigkeitskrieges,  welcher  eine  Zeitlang  die  Sklavenzufuhren ­
  fast  gänzlich  unterbrochen  und  die  Pflanzer  zu
gröfserer  Rücksichtnahme  auf  ihre  Sklaven  gezwungen  hatte,
beständig  vermindert.  Wilberforce  und  Pitt  haben  dies  an
            
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