Full text: Antike Wirtschaftsgeschichte

Finanzen, Recht. 
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ihrer Standesgenossen Machtmittel den Wucherern zur Eintreibung 
der Gelder, an denen sie selbst dann partizipierten. Dabei war 
die Rücksichtslosigkeit gegenüber den Provinzialen vielfach eine 
grenzenlose, und man könnte mit Recht von einer Art Provinzial 
koller sprechen, so wie man heute von einem Tropenkoller spricht 
(Cicero, Gegen Verres). Betrug und Unterschleife waren dabei, 
sowohl unter den römischen als auch unter den einheimischen 
Beamten, etwas Gewöhnliches (Cicero, An Attikus VI, 2). Die 
Kaiserherrschaft war unter diesen Umständen für viele Gebiete 
eine wahre Erlösung und die Lobreden oft wirklich ernst gemeint. 
Da die Verpachtung der Steuern viel einbrachte, war die Re 
gierung gegen die Steuerpächter überaus rücksichtsvoll, wodurch 
die tatsächliche Macht dieser Leute vielfach so groß wurde, daß 
hohe Beamte sich ihnen beugen mußten. Neben den genannten 
Einnahmen wären noch die Abgaben bei der Freilassung und 
beim Verkauf von Sklaven zu erwähnen, die keinen unerheblichen 
Ertrag brachten. 
Der römische Bürger zahlte im allgemeinen in der Zeit der 
Republik keine direkten Steuern, doch kam es vor, daß er ge 
legentlich eines Kriegszuges eine bestimmte Abgabe leisten mußte, 
die aber mehr den Charakter einer Zwangsanleihe trug, da die 
Rückzahlung, wenn irgend möglich, aus dem Kriegsertrag, d. h. 
aus der Beute, aus dem Erlös, der aus dem Verkauf der Ge 
fangenen zustande gebracht wurde usw., erfolgte (Dionys v. Hali 
karnaß V, 47). Schon seit der Mitte des 2. Jahrhunderts hörte die 
Erhebung dieser Abgabe im allgemeinen auf (Cicero, Über die 
Pflichten II, 76). Die Kriegseinnahmen gehörten in der römischen 
Republik zu den wichtigsten der Staatskasse und waren ausreichend 
regelmäßig. Erst die Friedenszeit unter den Kaisern ließ andere 
Einnahmequellen bedeutsamer werden. Ein Teil dieser Einnahmen 
wurde häufig dazu verwendet, Tempel zu errichten (Dionys v. 
Halikarnaß VI, 94). 
Die großartige Entwicklung zur Weltwirtschaft übte auch auf 
das Rechts leb en einen entscheidenden Einfluß aus. Schon früh 
wurde jenes Zeitalter der Barbarei in Rom überwunden, das 
den Fremden für rechtlos erklärte, indem man durch Gastfreunde 
eine Art Vertreter für ihn schuf. Um die Mitte des 3. Jahr 
hunderts v. Chr. schuf man eine eigene Behörde für die Recht 
sprechung, die Verträge zwischen Römern und Ausländern sowie 
dieser untereinander, indem für Streitfälle, welche dieselben 
NNuG 358: Neurath, antike Wirtschaftsgeschichte. 8
	        
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