Full text : Antike Wirtschaftsgeschichte

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136  Achtes  Kapitel.  Ausbau  und  Ende  der  antiken  Weltwirtschaft.
bereitet,  sie  vielmehr  sogar  gefördert  zu  haben.  Aber  Vorsicht  bestand
allen  Vereinen  gegenüber,  und  die  Unterstützungskassen  wurden  als
Stellen  betrachtet,  wo  man  zu  politischen  Zwecken  Geld  sammeln
könne.  Auch  die  Beitragssammlung  zum  Zwecke  der  Unterstützung
armer  Mitbürger  wurde  nicht  immer  für  einwandfrei  anerkannt
(Plinius,  Briefe  X,  93  f).  Daß  man  bestinunten  Vereinigungen,
die  sich  z  B.  mit  der  Verproviantierung  von  Rom  beschäftigten,
Privilegien  gab,  wurde  schon  erwähnt  (S.  131).  Auch  jene  Vereinigungen ­
  von  Handwerkern,  die  der  Militärverwaltung  nützlich
erschienen,  erhielten  Vorrechte  verschiedener  Art  Solche  Vorrechte
wurden  gewährt,  um  zum  Eintritt  in  die  verschiedenen  Vereinigungen ­
  der  Handwerker,  Gewerbetreibenden  und  Kaufleute  anzuspornen ­
  und  so  einen  ausreichenden  Verwaltuugsapparat  für  die
Güterproduktion  und  Verteilung  zu  bekommen.  Auch  die  Bankiers
und  diejenigen,  welche  die  Echtheit  und  den  Wert  der  Münzen  zu
Prüfen  hatten,  wurden  zu  Korporationen  zusammengefaßt.  Kaufmannsorganisationen ­
  waren  im  römischen  Kaiserreich  sehr  zahlreich, ­
  sie  legten  Zeugnis  von  dem  blühenden  Verkehrsleben  ab.
Die  Organisationen  entwickelten  sich  vielfach  aus  den  Faktoreien
der  älteren  Zeit  (S.  50).  Die  Ansiedlung  mit  ihren  Stapelplätzen, ­
  um  ein  Heiligtum  gruppiert,  wurde  als  religiöse  Gemeinde
aufgefaßt,  bei  der  die  wirtschaftliche  Gemeinschaft  klar  zutage  trat,
wie  denn  überhaupt  viele  Kultvereine  eigentlich  Sterbe-  und
Unterstützungskassen  gewesen  zu  sein  scheinen.  Manchmal  hatten
diese  Korporationen  monopolartige  Privilegien,  so  wahrscheinlich
diejenigen  der  Schiffer  in  manchen  Flußgebieten.  Je  mehr  das
untergehende  Rom  die  Rentabilität  der  Unternehmungen  in  Frage
stellte,  je  mehr  man  sicher  sein  wollte,  daß  die  im  Marktverkehr
übernommenen  Funktionen  ausreichend  besorgt  würden,  desto  stärker
dachte  man  daran,  die  Individuen  in  den  Bernsen  festzuhalten
und  die  Berufe  mit  neuen  Mitgliedern  zu  ergänzen.  Soweit  das
durch  Privilegien  und  hohe  Gewinne  nicht  mehr  möglich  war,
wurde  schon  im  3.,  vielleicht  aber  auch  erst  im  4.  Jahrhundert
die  Erblichkeit  der  Mitgliedschaft  allgemein  eingeführt.  Es  wurden
Zwangsmittel  aller  Art  angewendet,  ja  man  ging  zeitweilig
sogar  so  weit,  gesetzlich  festzulegen,  daß,  wer  die  Tochter  eines
Vereinsgenossen  heiratete,  selbst  Vereinsgenosse  wurde.  Wir  sehen
so  im  Altertum  seit  dem  4.  Jahrhundert  viele  jener  Erscheinungen, ­
  die  wir  aus  dem  Mittelalter  kennen.  Die  Genossenschaften ­
  waren  es,  die  der  Regierung  für  die  Steuern  hafteten;
            
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