fullscreen : Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

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müssen  auch  während  der  Kirchzeit  arbeiten.  Darüber  sind  die
Klagen  allgemein.  Die  Tatsache  selbst  ist  übrigens  durch  die  jüngsten
Erhebungen  der  Kommission  für  Arbeiterstatistik  über  die  Arbeitszeit ­
  in  den  Kontoren  bestätigt.  Aus  einem  kleinen,  aber  sehr
bekannten  Orte  an  der  Mosel  erfahren  wir,  es  sei  dort  offenes
Geheimnis,  daß  die  Großweinhandlungen  auch  während  der  ersten
Feiertage  trotz  gesetzlichen  und  polizeilichen  Verbots  arbeiten  lassen.
Setzt  man  nun  aber  den  Beginn  der  Beschäftigung  an  den  Schluß
der  Kirchzeit,  ohne  die  zugelassene  5  stündige  Dauer  zu  verkürzen,  so
ergibt  sich  eine  Sonntagsarbeit  bis  4,  ja  bis  5  Uhr.  In  diesem
Falle  kann  von  einer  Sonntagsruhe  überhaupt  nicht  die  Rede  sein.
Tatsache  ist,  daß  da,  wo  durch  Ortsstatut  eine  Aufhebung
der  Sonntagsarbeit  nicht  verfügt  worden  ist  —  und  dies  sind
nur  verhältnismäßig  wenige  Orte  —,  niemals  eine  ununterbrochene ­
  obligatorische  24  stündige  Arbeitsruhe  für  das  kaufmännische ­
  Personal  besteht,  daß  dieses  also  schlechter  gestellt  ist
als  der  Fabrikarbeiter,  ohne  daß  die  Wochentagsarbeit  etwa  durchschnittlich ­
  kürzer  wäre  als  für  die  gewerblichen  Arbeiter.  Und
dies,  obwohl  die  Arbeit  im  Laden  und  Kontor  als  geistige  Arbeit
anstrengender,  die  Bezahlung  jedoch  im  Grunde  genommen  nicht
viel  besser  ist  als  Fabrikarbeit.
Wir  haben  also  folgenden  Zustand:
Die  kaufmännischen  Angestellten  haben,  soweit  sie  im  Kontor
angestellt  sind,  eine  Wochentagsarbeit  im  Durchschnitt  bis  8  Uhr
abends,  in  der  Saison  noch  länger,  das  Verkaufspersonal  arbeitet
größtenteils  in  der  Woche  bis  9  Uhr.  Daß  unter  diesen  Umständen ­
  an  Wochentagen  keine  Zeit  übrig  bleibt,  um  sich  geistig
fortzubilden,  sich  im  Kreise  der  Familie  zu  erholen,  kurzum  eine
Stunde  für  sich  zu  haben,  ist  einleuchtend.  Nun  kommt  noch
die  bis  in  die  Nachmittagsstunde  dauernde  Sonntagsarbeit.  Damit ­
  bietet  auch  der  Sonntag  für  den  kaufmännischen  Angestellten
keine  genügende  Zeit,  um  an  den  Bestrebungen  fortschreitender
Kultur  teilzunehmen.  Der  gewerbliche  Arbeiter  hat  durchschnittlich
eine  mehr  als  24  stündige  Ruhe  in  der  Woche.  Am  Sonnabend
hört  für  ihn  die  Arbeit  meistens  früher  auf,  der  kaufmännische
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