Object: Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

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Die Menschen im Betrieb. 
Anhang: Die Deutsche Arbeitsfront. Die starre Vertretung des persönlichen 
Vorteils, welche aus dem Satz vom freien Willen des Einzelnen entstanden war, 
hatte im Laufe der Zeit jene Verbände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber her 
vorgerufen, die die Wahrung „ihrer berechtigten Interessen“ zum Ziele hatten: 
Die Gewerkschaften der Arbeiter und Angestellten und die Arbeitgeberverbände. 
Durch diese Verbände, deren wesentliche Ziele in der Erkämpfung besserer Ar 
beitsbedingungen einerseits und in der Abwehr gegen diese Forderungen, die 
(tatsächlich oder vermeintlich) die wirtschaftliche Tragfähigkeit überschritten, 
andererseits lagen, war in die Betriebe der Klassenkampf hineingetragen worden. 
Er untergrub im Laufe der Zeit jede Möglichkeit vertrauensvoller Zusammen 
arbeit, die gerade in den immer stärker aufgeteilten und gegliederten Großbetrie 
ben notwendiger denn je war. 
Zur Überwindung dieses, die gemeinsame Arbeit störenden Kampfes zwischen 
dem Unternehmer und seinen Mitarbeitern wurden kurze Zeit nach der Macht 
ergreifung durch die NSDAP, die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände auf 
gelöst und an ihre Stelle eine Vereinigung aller schaffenden Deutschen der Stirn 
und Paust, „Die Deutsche Arbeitsfront“, gesetzt. 
Alle Angehörigen der ehemaligen Gewerkschaften, Angestellten- und Unter 
nehmerverbände wurden in ihr als gleichberechtigte Mitglieder zusammengeschlos 
sen (§ X der VO. vom 24. Oktober 1934); außerdem können ihr gesetzlich anerkannte 
ständische Organisationen korporativ angehören. 
Bedeutsamer jedoch als dieser bloße Zusammenschluß der sich ehedem be 
kämpfenden Gruppen sind die Ziele und Aufgaben, die von der Deutschen Arbeits 
front zu verfolgen und zu lösen sind. Das große Ziel liegt in der Bildung einer 
wirklichen Volks- und Leistungsgemeinschaft aller Deutschen. Jeder einzelne 
soll seinen Platz in der Wirtschaft in einer solchen geistigen und körperlichen Ver 
fassung einnehmen, daß er zu höchster Leistung befähigt ist und damit der größte 
Nutzen für die Volksgemeinschaft gewährleistet wird (§ 2). Durch Förderung des 
Verständnisses für die Lage und die Möglichkeiten der Betriebe sowie für die be 
rechtigten Ansprüche der Gefolgschaft auf beiden Seiten soll der Arbeitsffieden 
gesichert und ein Ausgleich zwischen allen Beteiligten nach nationalsozialistischen 
Grundsätzen gefunden werden. 
Ausdrücklich wird für diesen Ausgleich der Deutschen Arbeitsfront das aus 
schließliche Vertretungsrecht zuerkannt (§ 7); zu diesem Zweck hat sie überall 
Rechtsberatungsstellen eingerichtet, welche nach der Neufassung des Arbeits 
gerichtsgesetzes bei der Vertretung — vor allem im untersten Rechtszug — xnit- 
wirken. Sie ist ferner die Trägerin der NS.-Gemeinschaft Kraft durch Freude, 
welche eine sinnvolle Gestaltung der Freizeit zum Ziele hat und der im Amt für 
Schönheit der Arbeit die Bestrebungen nach Verbesserung und Ausgestaltung 
der Arbeitsplätze und Arbeitsräume unterstellt sind. Endlich hat sie Sorge zu 
tragen für die Berufsschulung und führt ferner unter Übernahme des gesamten 
Vermögens die von den früheren Verbänden geschaffenen Schutz- und Selbst 
hilfeeinrichtungen fort, vor allem die Versicherungen und Unterstützungen (§ 8 
u. 9). 
Mit der Aufzählung dieser wesentlichen Ziele und Aufgaben der Deutschen 
Arbeitsfront ergibt sich — wie auch mehrfache Äußerungen ihres Leiters Dr. Ley 
bezeugen —, daß es vorwiegend soziale Erziehungsarbeit ist, welche geleistet wer 
den soll. Die eigentliche Festlegung der Arbeitsbedingungen erfolgt nunmehr bei 
den durch das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vorgesehenen staatlichen 
Stellen, den Treuhändern der Arbeit (vgl. B V). Bei dieser Aufgabe wirken die 
Stellen der Deutschen Arbeitsfront allerdings mittelbar mit, indem sie durch Auf 
klärung und erzieherische Einrichtungen die einzelnen Streitfälle oder Meinungs-
	        
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