Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Das  Entgelt.  69
Verschiedenheiten  vor  ihrer  Übertragung  an  die  staatlichen  Schlichtungsstellen
vereinfachen  oder  ganz  beseitigen.
Zur  Erziehungsarbeit  der  im  Betrieb  tätigen  Menschen  gehören  neben  dem
Fernziel  der  Volks-  und  Leistungsgemeinschaft  im  einzelnen  jedoch  näher  gesteckte ­
  Aufgaben,  wie  sie  die  Deutsche  Arbeitsfront  auf  den  schon  erwähnten
Gebieten  zu  bewältigen  hat.  Diese  Aufgaben,  die  fast  ausschließlich  auf  dem
Gebiet  der  betrieblichen  Sozialpolitik  liegen,  hängen  aber  aufs  engste  zusammen
mit  den  allgemeinen  Zielen  der  einzelnen  Wirtschaftsbetriebe.  Weder  das  Streben
nach  Rentabilität  —  wie  schon  gezeigt  wurde  —  noch  das  nach  höchster  Wirtschaftlichkeit ­
  —  wie  noch  zu  zeigen  sein  wird  —  stehen  im  Gegensatz  zu  den
nationalsozialistischen  Grundsätzen  auf  dem  Gebiete  der  Wirtschaft.  Dagegen
beeinflussen  die  sozialen  Zielsetzungen,  welche  die  Deutsche  Arbeitsfront  verfolgt,
diese  beiden  Forderungen  jeder  unternehmerischen  und  betrieblichen  Tätigkeit
sehr  nachdrücklich.  So  richtig  und  notwendig  die  sozialen  Bestrebungen  und  Einrichtungen ­
  für  das  Gedeihen  der  Zusammenarbeit  in  der  Wirtschaft  und  in  der
Politik  sind,  sie  müssen  in  Einklang  gehalten  werden  mit  der  Rentabilität  und
der  Wirtschaftlichkeit  im  Betriebe.
Es  war  daher  unumgänglich,  daß  im  weiteren  Verlauf  des  Aufbaus  der  Deutschen  Arbeitsfront ­
  diese  vor  die  Frage  gestellt  wurde,  sich  auch  mit  der  wirtschaftlichen  Seite  der  Unternehmungen ­
  und  der  Betriebe  zu  befassen.  Da  jedoch  für  diese  Fragenkreise  in  den  Organisationen ­
  der  gewerblichen  Wirtschaft  bereits  Stellen  mit  großer  Sachkenntnis  und  Erfahrung
vorhanden  waren,  war  es  nicht  nur  folgerichtig,  sondern  auch  im  Sinne  einer  gedeihlichen
Zusammenarbeit  notwendig,  diese  Stellen  für  die  Aufgabenkreise  der  Deutschen  Arbeitsfront
heranzuziehen.
Durch  Erlaß  des  Führers  und  Reichskanzlers  vom  26.  März  1935  wurde  die  äußere  Form
gegeben.  Die  Verbände,  die  nach  dem  Gesetz  über  den  vorläufigen  Aufbau  der  gewerblichen ­
  Wirtschaft  gebildet  oder  in  der  Bildung  begriffen  waren,  traten  als  korporative  Mitglieder ­
  der  Deutschen  Arbeitsfront  bei,  wobei  die  fachlichen  Gliederungen  im  einzelnen  bestehen ­
  bleiben.  Die  Hauptverwaltungsstellen  dieser  Verbände  bilden  nunmehr  die  Spitzen-Wirtschaftsämter
  der  Deutschen  Arbeitsfront;  gleichzeitig  werden  die  Beiräte  der  Reichswirtsohaf
  tskammer  mit  denen  des  Reiohsarbeit  srats  in  Arbeite-  und  Wirtschaf  tsräten—von  den
Reiohsspitzen  bis  zu  den  regionalen  Bezirken  —  zusammengesohlossen.  Durch  zwölf  köpfige,
zu  gleicher  Zahl  aus  Unternehmern  und  Mitarbeitern  gebildete  Arbeitsausschüsse  sowie  in
Versammlungen  sollen  die  gemeinsamen  sozialen  und  wirtschaftlichen  Fragen  von  Zeit  zu
Zeit  erörtert  und  die  Zusammenarbeit  zwischen  Unternehmern  und  Gefolgschaft  geübt  werden.
Letztes  Ziel  ist  dabei,  die  Schlichtung  der  Meinungsverschiedenheiten  zwischen  den  Beteiligte  n
selbst  vorzunehmen  und  so  die  durch  das  AO  G.  vorgesehenen  staatlichen  Schlichtungsstellen
(Treuhänder  der  Arbeit,  Arbeitsgerichte)  zu  entlasten.
III.  Das  Entgelt.
1.  Grundsätze  der  Entlohnung.  Der  kaufmännische  Angestellte  erhält  für
seine,  dem  Betrieb  gewidmete  Arbeit  ein  Entgelt,  das  das  Geldeinkommen  darstellt, ­
  mit  dem  er  sich  die  Mittel  für  die  Befriedigung  seiner  Bedürfnisse  beschafft.
Der  Unternehmer  legt  dieses  Entgelt  aus  in  der  Erwartung,  daß  er  es  beim  Absatz
der  Güter  im  Erlös  zurückerhält.  Vom  Betriebe  aus  gesehen,  stellen  somit  die
Entgelte  Aufwendungen  dar,  die  gemacht  werden,  damit  die  Leistung  absatzreif
wird.  In  der  Kostenrechnung  erscheinen  die  Entgelte  daher  —  mit  anderen  Aufwendungen ­
  —  als  Kosten.  Es  besteht  freilich  der  große  Unterschied,  daß  sich  die
übrigen  Kosten  auf  Sachen  und  Dinge  beziehen,  während  hinter  dem  Entgelt
lebende  Menschen  stehen,  deren  Arbeitskraft  für  den  Betrieb  ständig  erneuert
werden  muß  und  für  die  als  Glieder  einer  Volksgemeinschaft  die  Entgelte  die
Grundlage  ihrer  Lebensführung  bilden.  Die  Höhe  der  Entgelte  wie  die  Art  ihrer
Berechnung  ist  daher  eine  wichtige  und  verantwortungsvolle  Aufgabe  für  jeden
Wirtschaftsbetrieb.
Grundsätzlich  wird  der  Unternehmer  von  der  Überlegung  ausgehen,  das  Entgelt ­
  nach  dem  Wert  zu  bemessen,  den  die  verrichtete  Arbeit  für  die  betriebhohe
            
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