Object: Die deutsche Wirtschaft

Die wirtschaftliche Einstellung der Rechtspflege, 491 
dern rege aktive Anteilnahme an der Erreichung des gemeinschaft- 
lichen Zieles, den Streit gut und richtig zum Ausgang zu bringen. Mehr 
Geist des Arztes, denn jener eines bürokratischen Beamten! Eine rich- 
tige Anwendung des richterlichen Fragerechts ($ 139 ZPO.) kann hier 
sehr vorteilhaft wirken. Daß dabei gleichzeitig die Möglichkeit be- 
steht, sich über die allgemeinen und besonderen wirtschaftlichen Be- 
lange des Falls Einblick zu verschaffen, liegt zutage, 
Sind diese verfahrensmäßigen Einstellungen der Rechts- 
pflege gewiß nicht zu unterschätzen, so fällt doch das Schwergewicht 
auf die materiell-rechtliche Entscheidung, Wie entsteht eigentlich ein 
Urteil? Solange wir nicht öffentliche Beratungen der Entscheidungen 
haben — wozu es so rasch wohl nicht kommen wird —, vollzieht sich 
der Vorgang ohne Kenntnis der Rechtsuchenden, Er verläuft auch an- 
ders beim Einzelrichter wie beim Kollegium, das oft nur Kompromisse 
zwischen Einzelmeinungen erzielen kann, Einer unserer besten Juristen, 
der vor kurzem verstorbene frühere Reichsgerichtsrat und badische 
Minister Dr. Düringer, plaudert hierüber in seiner Schrift „Richter und 
Rechtsprechung“ sehr nett aus der Schule, Er sagt: 
„Wenn mir ein Fall vorgetragen wird, so habe ich von ihm einen 
bestimmten Eindruck, ähnlich, wie wenn ich ein Buch gelesen oder mir ein 
Theaterstück angehört habe, Und aus diesem Eindruck ergibt sich unwill- 
kürlich und meistens sofort mein erstes bestimmtes Urteil: Diese Partei 
hat recht, jene unrecht! Es ist der Ausdruck meines Rechtsgefühls, Dabei 
urteile ich aber keineswegs als Laie, sondern mit meinem durch Rechtskenntnis 
und praktische Erfahrung entwickelten Verständnis.‘ 
Er führt dann des näheren aus, wie er dieses erste, vorläufige Urteil 
nachprüft, korrigiert, vielleicht auch aufgeben muß und zitiert auch den 
schon beim alten Bartolus zu findenden, paradox klingenden Satz, daß 
man sich mannigfach erst das Urteil bildet und dann nach den Gründen 
sucht. Es ist dies von einem früheren Mitglied des höchsten Gerichts 
kommende Bekenntnis wert, in weiteren Kreisen bekannt zu werden: 
denn aus den in den amtlichen Entscheidungen veröffentlichten, oft ge- 
lahrt anmutenden Gründen eines Urteils geht natürlich diese Art des 
Urteilsschöpfens nicht hervor. Manch anderer wird entgegengesetzt 
verfahren, bis es zu einer Entscheidung kommt. Daß aber eine sehr 
große Anzahl von tüchtigen Richtern ähnliche Pfade geht, kann ich aus 
meiner langjährigen Richterpraxis bestätigen. Der Akt der Urteils- 
findung ist zweifellos eine Tätigkeit der ganzen menschlichen Psyche. 
Man teilt bekanntlich die seelische Tätigkeit in die des Verstandes, 
der Empfindung und des Willens ein. Es ist das eine Anschauungsform, 
die man sich aus wissenschaftlichen Untersuchungszwecken gefallen 
lassen kann. Für das praktische Leben darf man aber nie außer Be-
	        
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