jf. IV. Abschnitt. Die Besteuerung der geistigen und anderen Getränke. 505
Zirkulation. Im letzteren Falle kann wieder ein verschiedener
Modus in Anwendung kommen. Der seinerzeit viel besprochene
Vorschlag von Alglave ging dahin, daß der Staat nur die Vermittler
rolle übernehme, indem er den Spiritus vom Produzenten kauft und
an die Wirte verkauft; der Gewinn des Staates bestände in der
Differenz des Einkaufs- und Verkaufspreises. Der Staat kann das
Monopol auch in der Form ausüben, daß er den Ausschank von
einer Lizenz abhängig macht. In der Schweiz umfaßt das Monopol
die Produktion und die Einfuhr. Die Produktion besorgt der Staat
aber nicht selbst, sondern überläßt sie Einzelnen, die die ganze
Produktion einliefern. Dies deckt aber nur etwa ein Viertel des
Bedarfes, das übrige wird eingeführt. Finanziell und sittenpolizei
lich hat sich das Branntweinmonopol in der Schweiz bewährt. Der
Konsum sank beiläufig auf die Hälfte. Der Schmuggel nahm ab,
die Kontrolle wurde vereinfacht.
In Rußland bildete die Besteuerung des Branntweins bis zum
Ausbruche des Weltkrieges das Rückgrat der Besteuerung. 1 ) Die
Besteuerung war eine komplizierte und beruhte auf verschiedenen
Titeln: Patentsteuer, Fabrikatensteuer, Lizenz, Monopol, Steuer auf
den Kleinverkauf und eine Steuer auf Liköre. Seit dem Jahre
1895 wurde die Steuer durch ein Handelsmonopol ersetzt. Wie
hoch die Besteuerung des Spiritus in Rußland war, ergibt sich daraus,
daß die Monopolverwaltung denselben um das 6—8 fache des Ein
kaufspreises verkaufte.
Im Deutschen Reich war die Besteuerung des Spiritus eine
verschiedene; am wichtigsten aber war die Fabrikatensteuer, die
einen zweifachen Steuersatz hat, für kontingentierten Spiritus und
nichtkontingentierten Spiritus. Überdies wird eine sogenannte
Betriebssteuer eingefordert.
In Österreich, das in der Geschichte der Branntweinsteuer eine
wichtige Rolle spielt, und in Ungarn fand bei der Neuregelung der
Branntweinsteuer das deutsche Verfahren Eingang. Der kontingen
tierte Spiritus zahlt nach einem niedrigeren Steuerfuß und wird
zwischen den industriellen und landwirtschaftlichen Brennereien
aufgeteilt In Ungarn ist die Frage des Branntweinmonopols mehr
mals auf der Tagesordnung gestanden. Im Weltkriege hat die
Regierung das ganz neue Prinzip aufgestellt, daß der Fiskus an der
Preiserhöhung des Spiritus in einem gewissen Verhältnis beteiligt
ist Hierdurch werden dem Fiskus ohne weiteres größere Einnahmen
>) Siehe Schulze-Gävernitz, Volkswirtschaftliche Studien aus Rußland
(Leipzig 1899).