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staaten aber sind ihrer ganzen Existenz nach
so sehr von der Gnade der Großmächte ab
hängig, daß sie sich auch die weitgehendsten
Eingriffe in ihre Souveränität gefallen lassen
müssen.
Die Türkei hatte bis 1875 5 Milliarden
Francs Schulden aufgenommen, zum größten
Teil für unproduktive Zwecke; bei Beginn des
russischen Krieges konnte sie ihre Verpflich
tungen nicht einhalten und stellte fünf Jahre
hindurch den Zinsendienst ein, 1881 überließ
sie dem Komitee der Delegierten der Gläu
biger die Verwaltung der Staatseinnahmen
und behielt sich nur die Oberaufsicht vor.
Aehnlich liegen die Dinge in Serbien,
wo anläßlich der Konversion der 5 »/„igen
Rente in eine 4°/oige den Gläubigern als Ent
schädigung und Sicherung die Monopolver
waltung überlassen wurde. Während in diesen
beiden Fällen Privaten die Verwaltung staat
licher Einnahmen überlassen wurde, ist in
Aegypten und Griechenland ein Komitee aus
Vertretern der Großmächte ein
gesetzt.
In Aegypten wurde 1880dem Komitee
aus Delegierten der fünf europäischen Groß
mächte hie Verwaltung einer Reihe von
Staatseinnahmen (Bahnen, Telegraph, Hafen
von Alexandria, Tabakeinfuhrzölle, Einkünfte
gewisser Provinzen) überlassen, wogegen die
7- bis 9 o/vige Schuld in eine 5 choige sustpi.-
legierte und 4 o/»tge unifizierte umgewandelt
wurde."
In Griechenland, wo schon seit 1893
die Coupons mit nur 30 o/o eingelöst worden
waren, wurden nach dem unglücklichen Krieg
mit der Türkei, als die Frage der Kriegsent
schädigung gelöst werden sollte, von den
Mächten die Monopole und Piräuszölle in
Verwaltung genommen; die Monopolanleihe
von 1887 wird mit 43, die übrigen Anleihen
mit 32 o/o bezahlt. In allen diesen Fällen der
Kontrolle ist die Emission neuer Anleihen
Die Türkei
1877
Serbien
Aegypten 1880
Griechenland
1893