Full text: Russlands Bankerott

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staaten aber sind ihrer ganzen Existenz nach 
so sehr von der Gnade der Großmächte ab 
hängig, daß sie sich auch die weitgehendsten 
Eingriffe in ihre Souveränität gefallen lassen 
müssen. 
Die Türkei hatte bis 1875 5 Milliarden 
Francs Schulden aufgenommen, zum größten 
Teil für unproduktive Zwecke; bei Beginn des 
russischen Krieges konnte sie ihre Verpflich 
tungen nicht einhalten und stellte fünf Jahre 
hindurch den Zinsendienst ein, 1881 überließ 
sie dem Komitee der Delegierten der Gläu 
biger die Verwaltung der Staatseinnahmen 
und behielt sich nur die Oberaufsicht vor. 
Aehnlich liegen die Dinge in Serbien, 
wo anläßlich der Konversion der 5 »/„igen 
Rente in eine 4°/oige den Gläubigern als Ent 
schädigung und Sicherung die Monopolver 
waltung überlassen wurde. Während in diesen 
beiden Fällen Privaten die Verwaltung staat 
licher Einnahmen überlassen wurde, ist in 
Aegypten und Griechenland ein Komitee aus 
Vertretern der Großmächte ein 
gesetzt. 
In Aegypten wurde 1880dem Komitee 
aus Delegierten der fünf europäischen Groß 
mächte hie Verwaltung einer Reihe von 
Staatseinnahmen (Bahnen, Telegraph, Hafen 
von Alexandria, Tabakeinfuhrzölle, Einkünfte 
gewisser Provinzen) überlassen, wogegen die 
7- bis 9 o/vige Schuld in eine 5 choige sustpi.- 
legierte und 4 o/»tge unifizierte umgewandelt 
wurde." 
In Griechenland, wo schon seit 1893 
die Coupons mit nur 30 o/o eingelöst worden 
waren, wurden nach dem unglücklichen Krieg 
mit der Türkei, als die Frage der Kriegsent 
schädigung gelöst werden sollte, von den 
Mächten die Monopole und Piräuszölle in 
Verwaltung genommen; die Monopolanleihe 
von 1887 wird mit 43, die übrigen Anleihen 
mit 32 o/o bezahlt. In allen diesen Fällen der 
Kontrolle ist die Emission neuer Anleihen 
Die Türkei 
1877 
Serbien 
Aegypten 1880 
Griechenland 
1893
	        
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