Full text : Russlands Bankerott

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Kapitalrcduktion
  resp.  Balutaentwer-



bedeutet  eine  nachträgliche  Erstattung  eine
grundlose  Bereicherung  der  gegenwärtigen
Besitzer.
Die  Kapital  reduktiv  n  kann  heute
ernstlich  nur  in  Form  der  Valutaentwertung
in  Betracht  kommen  —  der  Aufschub  der
Amortisation  gehört  nicht  hierher.  In  diesem
Fall  würde  die  russische  Finanzverwaltung
die  Zinsen  aller  jener  Renten,  bei  denen  nicht
ausdrücklich  Goldzahlung  stipuliert  wurde,  in
entwerteten  Rubeln  zahlen.
Für  den  bei  weitem  größeren  Teil
seiner  Anleihen  ist  nun  Goldzahlung  vertraglich ­
  vorgesehen,  ausgenommen  sind  nur
folgende  Anleihen:
Russische  Anleihen  in  Kreditrubeln.
Mill.  Rubel
6»/„  russische  Anleihe  1817  u.  1818  noch  umlaufend  38.472

5%  1820  „  „  14.894
5»/o  „  1822  „  „  1.893
5°/o  „  „  1854  „  „  24.
4°/ 0  „  „  1859  „  „  153.812
5"/gPräniienanlehen1864  u.  1856  „  „  145.
4°/^  Russische  Staatsrente  von  1894  ....  2650.
Nicolaibahnobligationen  9.
Moskau—Jaroslow  —  Archangclbahn  ....  56.680
Prämienpfandbriefe  der  Reichsadelsbauk.  .  .  346.178
Zertifikate  der  Bauern-Agrarbank  425.302
Summe  3865.231

Dagegen  sind  4170,880  Millionen  in
Gold  zu  zahlen.  Von  den  Anleihen  in
Kreditrubelu  ist  weitaus  die  bedeutsamste  die
unter  Witte  geschaffene  1894er  Rente;  für
sie  wurde  zivar  mit  Ukas  vom  6.  März  1898
eine  feste  Relation  gegenüber  den  Valuten  der
westeuropäischen  Gläubigerstaaten  festgesetzt,
ohne  daß  jedoch  dadurch  einer  Valutaentwertung ­
  vorgebeugt  wäre.
Eine  derartige  Entschließung  kann,  wie  sie
einseitig  gefaßt  wurde,  auch  einseitig  abgeändert ­
  werden;  eine  bindende  Verpflichtung
übernimmt  der  Staat  nur  daun,  wenn  er
gleichzeitig  mit  der  Emission  die  Wertrelation
festsetzt.  Hier  ist  also  die  Rechtslage  zweisel-
            
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