43
trachtet, eine administrative Verordnung und
kein Gesetz. Es kann durch einen Federstrich
verändert oder abgeschafft werden. Und wenn
es der russischen Bureaukratie einfällt, durch
einen Bankerott die Steuerlast des Landes zu
vermindern, so kann sie nichts daran hindern.
Wir haben die Frage der juridischen Mög
lichkeit erwogen. Wir überlassen es den Finanz-
leuten, die Frage zu lösen, in welchem Maße
die russische Regierung ihre günstige Situation
bereits ausgenützt hat, in welchem Maße es für
die regierende Clique vom Vorteil ist, das Land
an den Rand des Staatsbankerottes zu bringen.