Object: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

VI. DAS WARENGESCHÄFT 175 
satzgebieten verringert die Dispositionsmöglichkeit bei geänderter 
Konjunktur infolge der Frachtspesen, auch fällt die Vertrauens- 
würdigkeit des Kommissionärs bei den großen Werten schwer ins 
Gewicht. In diesen Fällen entschließt man sich zu Konsignationen 
gewöhnlich nur bei Neueinführungen und benützt im übrigen den 
Agenten als Vermittler, der auf Grund von Musterkollektionen aus- 
bietet. Sehr häufig gibt der Kommissionär einen Vorschuß auf die 
Konsignationsware, indem er schon vor Verkauf derselben einen 
Teil des Wertes in barem oder in Wechseln remittiert oder auf sich 
trassieren 1äßt. 
Über den erfolgten Verkauf der Konsignation erteilt der Kommissionär 
eine Verkaufsrechnung, in der er seine Spesen und Auslagen sowie seine 
Provision von dem Erlös der Waren in Abzug bringt und den sich ergebenden 
Reinertrag seinem Kommittenten kreditiert; bei einem ständigen Kommis- 
sionslager wird die Abrechnung monatlich oder halbjährlich erteilt. Hat der 
Kommissionär bei Zeitgeschäften auch die Haftung für den richtigen und 
rechtzeitigen Eingang der einzelnen Verkaufsbeträge übernommen, so be- 
rechnet er sich hiefür eine Gutstehungsprovision, die Delkredere genannt wird. 
Auch im Kleinhandel kommen Warenkonsignationen vor, so im Buch- 
handel, bei Drogen, Gold- und Silberwaren u. a. 
C. Das Agenturgeschäft. 
Der Agent versieht sowohl eine kollektivierende wie auch eine 
distributive Funktion des Großhandels. Er ist Einkäufer zahlreicher 
Produkte der Landwirtschaft, wie Flachs, Hopfen, Holz, Getreide, und 
er ist Verkäufer von Rohprodukten und Industrieerzeugnissen. Für 
diese Teile des Agenturhandels seien zwei typische Fälle angeführt: 
Der Baumwollagent als Vertreter großer Baumwollablader in Amerika, 
der die Spinnereien ‚des Kontinents versorgt und der Exportagent 
in den Ausfuhrhäfen Europas, der in Musterlagern die industriellen. 
und gewerblichen Erzeugnisse seiner Kommittenten zur Schau stellt 
und so den Exporteuren des Platzes und den überseeischen Käufern 
willkommene Kaufgelegenheiten schafft (s. S. 199). Der Agentur- 
handel ist ganz auf die Warenkenntnis und Kundenbeziehung ge- 
stellt. Kapital und Kredit spielen eine untergeordnete Rolle, Beim 
Verkaufsagenten bleibt die freie Disposition über die Ware, die er 
zum Verkauf. ausbietet, gewahrt. Diese Umstände haben die Zahl 
der Agenten in den letzten Jahrzehnten sehr vergrößert und die Be- 
deutung des Agenturhandels insbesondere für den Warenabsatz 
außerordentlich gehoben. 
In bezug auf das Arbeitsgebiet scheidet man die Verkaufs- 
agenten in Platzagenten und Provisionsreisende, 
Der Platzagent vertritt eine Firma, oft aber auch mehrere Firmen (die 
selbstredend nicht derselben Branche angehören) an einem Ort. Er ist mit 
den Firmen seines Platzes, die Abnehmer für die Artikel der von ihm ver- 
tretenen Häuser sind, gut bekannt („gut eingeführt“) und kennt ihre Ver-
	        
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