VI. DAS WARENGESCHÄFT 175
satzgebieten verringert die Dispositionsmöglichkeit bei geänderter
Konjunktur infolge der Frachtspesen, auch fällt die Vertrauens-
würdigkeit des Kommissionärs bei den großen Werten schwer ins
Gewicht. In diesen Fällen entschließt man sich zu Konsignationen
gewöhnlich nur bei Neueinführungen und benützt im übrigen den
Agenten als Vermittler, der auf Grund von Musterkollektionen aus-
bietet. Sehr häufig gibt der Kommissionär einen Vorschuß auf die
Konsignationsware, indem er schon vor Verkauf derselben einen
Teil des Wertes in barem oder in Wechseln remittiert oder auf sich
trassieren 1äßt.
Über den erfolgten Verkauf der Konsignation erteilt der Kommissionär
eine Verkaufsrechnung, in der er seine Spesen und Auslagen sowie seine
Provision von dem Erlös der Waren in Abzug bringt und den sich ergebenden
Reinertrag seinem Kommittenten kreditiert; bei einem ständigen Kommis-
sionslager wird die Abrechnung monatlich oder halbjährlich erteilt. Hat der
Kommissionär bei Zeitgeschäften auch die Haftung für den richtigen und
rechtzeitigen Eingang der einzelnen Verkaufsbeträge übernommen, so be-
rechnet er sich hiefür eine Gutstehungsprovision, die Delkredere genannt wird.
Auch im Kleinhandel kommen Warenkonsignationen vor, so im Buch-
handel, bei Drogen, Gold- und Silberwaren u. a.
C. Das Agenturgeschäft.
Der Agent versieht sowohl eine kollektivierende wie auch eine
distributive Funktion des Großhandels. Er ist Einkäufer zahlreicher
Produkte der Landwirtschaft, wie Flachs, Hopfen, Holz, Getreide, und
er ist Verkäufer von Rohprodukten und Industrieerzeugnissen. Für
diese Teile des Agenturhandels seien zwei typische Fälle angeführt:
Der Baumwollagent als Vertreter großer Baumwollablader in Amerika,
der die Spinnereien ‚des Kontinents versorgt und der Exportagent
in den Ausfuhrhäfen Europas, der in Musterlagern die industriellen.
und gewerblichen Erzeugnisse seiner Kommittenten zur Schau stellt
und so den Exporteuren des Platzes und den überseeischen Käufern
willkommene Kaufgelegenheiten schafft (s. S. 199). Der Agentur-
handel ist ganz auf die Warenkenntnis und Kundenbeziehung ge-
stellt. Kapital und Kredit spielen eine untergeordnete Rolle, Beim
Verkaufsagenten bleibt die freie Disposition über die Ware, die er
zum Verkauf. ausbietet, gewahrt. Diese Umstände haben die Zahl
der Agenten in den letzten Jahrzehnten sehr vergrößert und die Be-
deutung des Agenturhandels insbesondere für den Warenabsatz
außerordentlich gehoben.
In bezug auf das Arbeitsgebiet scheidet man die Verkaufs-
agenten in Platzagenten und Provisionsreisende,
Der Platzagent vertritt eine Firma, oft aber auch mehrere Firmen (die
selbstredend nicht derselben Branche angehören) an einem Ort. Er ist mit
den Firmen seines Platzes, die Abnehmer für die Artikel der von ihm ver-
tretenen Häuser sind, gut bekannt („gut eingeführt“) und kennt ihre Ver-