Full text : Die kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen

30  Die  kommunale  Vermögensbesteuerung  in  Hessen.

Schuldenabzugs  wird  also  in  der  Praxis  ziemlich  bedeutungslos
bleiben.
Nicht  die  künstliche  Konstruktion  der  neuen  Kapitalbesitzsteuer
ist  es  indessen,  die  zum  energischen  Widerspruch  reizen  muß,  sondern
ihre  Eingliederung  in  ein  angebliches  System,  was  direkt  systemwidrig
erscheint  und  wohl  überall  in  Fachkreisen  ebenso  beurteilt  werden  wird.
In  dem  Entwürfe  des  Finanzministeriums  ist  die  kommunale  Vermögensbesteuerung, ­
  wie  bekannt,  nach  dem  Grundsätze  von  Leistung  und  Gegenleistung ­
  aufgebaut.  Ich  möchte  nur  wissen,  wie  man  diesen  Grundsatz
bei  der  Kapitalsteuer  herauslesen  will.  Wo  liegen  die  besonderen  Gegenleistungen ­
  der  Kommune  bei  einem  stillen,  müden  Rentner,  der  von
seinen  Zinsen  lebt?  Sie  sind  schlechterdings  nicht  vorhanden.  Und  wie
steht  es  bei  den  Beamten,  die  neben  ihren  Dienstbezügen  noch  eine
Kapitalrente,  vielfach  aus  mühsam  zurück-  und  vorsichtig  angelegten  Ersparnissen, ­
  beziehen?  Rentner  und  Beamte  leisten  in  der  Regel,  namentlich ­
  bei  allen  gemeinnützigen  Unternehmungen,  der  Gemeinde  und
der  Ortsbürgerschaft  ehrenamtlich  und  freiwillig  viel  mehr,  als  diese
ihnen  und  nehmen  ihren  Mitbürgern  nichts  ab,  während  diese  auf
jene  angewiesen  sind.  Sie  sind  zudem  die  einzigen  Steuerzahler,
die  die  Steuer  nicht  abwälzen  können.  Alle  anderen  versuchen  es
wenigstens;  vielfach  gelingt  es  ihnen  auch.  Zu  Dutzenden  von
Vereinen  hat  man  nach  standesgemäßer  Sitte  Jahresbeiträge,  die
als  Gesamtsumme  ins  Gewicht  fallen,  zu  zahlen.  Ein  großer  Teil
der  Vereinsarbeit  liegt  in  den  Händen  dieser  Personen,  die  die
nötige  Zeit,  die  erforderliche  Intelligenz  und  die  wünschenswerte
selbstlose  Gesinnung  mitbringen.  Es  ist  direkt  ein  Unrecht,  wenn
man  diese,  was  staatsbürgerlichen  Sinn  anbetrifft,  oberste  Schicht
der  Bevölkerung  mit  einer  hohen  Kapitalbesteuerung  bedrängt.  Freilich ­
  das  Schreien  haben  sie  nicht  gelernt.  Darin  sind  ihnen  die
andern  Klassen  weit  überlegen.  Soll  es  denn  immer  wieder  nach
dem  famosen  pädagogischen  Prinzipe  gehen:  „Brave  Kinder  bekommen
nichts!"  Man  wende  mir  nicht  ein,  daß  die  Beamten,  Offiziere,
Ärzte  u.  dergl.  nur  einen  kleinen  Bruchteil  der  Kapitalrentner  ausmachen, ­
  denn  das  ist  nicht  richtig.  Durch  freundliche  Vermittlung
besitze  ich  für  Gießen  eine  Zusammenstellung,  wonach  die  Hälfte
            
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