Full text : Die kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen

Die  kommunale  Vermögensbesteuerung  in  Hessen.

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aller  derjenigen  Personen,  die  zur  Kapitalrentensteuer  veranlagt  sind,
nämlich  498  von  990,  der  Beamtenkategorie  und  den  mit  ihnen  eng
verwandten  anderen  liberalen  Berufsarten  angehören.  Sie  versteuern ­
  eine  Kapitalrente  von  rund  889000  Mark.  Das  ist  weit
über  das  Doppelte  von  demjenigen,  was  143  Gewerbetreibende,  die
überhaupt  in  Frage  kommen,  an  Kapitalrente  beziehen  und  nicht  viel
weniger,  als  die  349  Privatiers,  die  an  Kapitalzinsen  966000  Mark
im  Jahre  einnehmen.  Entsprechende  Zahlen  für  andere  Städte,
namentlich  für  Darmstadt  und  Mainz,  besitze  ich  leider  nicht.  In
Darmstadt,  das  ja  bekanntlich  mit  der  Zeit  eine  beliebte  Pensionärstadt
  geworden  ist,  werden  die  eigentlichen  Rentner  die  vermögenden
Beamten  und  Offiziere  an  Steueraufkommen  vielleicht  mehr  überragen, ­
  als  in  Gießen.
Wie  gut  es  das  hessische  Finanzministerium  mit  den  Kapitalrentnern ­
  vor  hatte,  beweist  der  erste  und  ursprüngliche  Entwurf  der
Gesetzesvorlage,  der  bei  der  kommunalen  Vermögenssteuer  so  gut  wie
keinen  Unterschied  zwischen  Kapitalbesitz  einerseits  und  Grundbesitz
und  Gewerbebetrieb  andererseits  machen  wollte.  In  einem  Vortrage,
den  der  sehr  sachkundige  Darmstädter  Stadtverordnete,  Herr  Otto
Wolfskehl,  vor  Jahresfrist  im  nationalliberalen  Verein  seiner  Vaterstadt ­
  gehalten  hat,  wäre,  wenn  der  anfängliche  Gesetzesplan  aufrecht
erhalten  worden  wäre,  bei  Unterstellung  einer  Durchschnittsrente  von
3Va%  statt  der  bisherigen  Kapitalrentensteuer,  die  unter  der  Herrschaft ­
  der  alten  Steuergesetze  1,36  %  betrug,  die  gemeindesteuerliche
Kapitalbelastung  nach  der  Rente  bemessen  in  den  fünf  größten  Stadtgemeinden ­
  folgende  geworden:
In  Darmstadt  3,63%
„  Mainz  4,11%
„  Worms  4,23  %
„  Gießen  4,83  %
„  Offenbach  5,54  °/o.
Dazu  kommt  eine  doppelte  staatliche  und  kommunale  Einkommensteuer, ­
  welch'  letztere  zur  Zeit  in  Darmstadt  88,2,  in  Mainz  91,95,  in
Worms  96,1,  in  Gießen  114,09  und  in  Offenbach  124,1  %  der  Staatssteuer ­
  beträgt,  und  endlich  noch  die  allgemeine  Vermögenssteuer,  die,
            
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